Anwalt Arbeitsrecht Schwäbisch Gmünd – Fachanwälte finden!
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Fachanwalt Erwin Bräutigam mit Kanzlei in Schwäbisch Gmünd unterstützt Mandanten als Rechtsbeistand im Fachgebiet Arbeitsrecht.
Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Thomas Menzner (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Kanzlei in Schwäbisch Gmünd.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Schwäbisch Gmünd
Arbeitsrecht
Geschäftsgeheimnisse schützen
Warum müssen sich Arbeitgeber aktiv um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse kümmern?
Geschäftsgeheimnisse bilden das Know-how eines Unternehmens und sind ein hoher wirtschaftlicher Wert.
Wenn ein Unternehmen zum Verkauf steht, dann ist der Kundenstamm ein bedeutender wertbildender Faktor für die Bemessung des Kaufpreises (Goodwill).
Die gesetzliche Grundlage für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse ist seit April 2019 das GeschGehG.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, die den auf dem Gebiet des Unternehmens Tätigen weder allgemein bekannt noch ohne weiteres allgemein zugänglich ist.
Diese Information muss von wirtschaftlichem Wert sein und das ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeber sollten einem Arbeitnehmer ein Darlehen erst auszahlen, wenn zuvor ein schriftlicher Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldbetrag auf dessen Bankkonto überweist und dabei den Verwendungszweck "Darlehen" angibt. so kommt dadurch kein wirksamer Darlehensvertrag zustande. Dafür fehlt die ausdrückliche und unmissverständliche Einverständniserklärung des Arbeitnehmers.
Schon mit Blick auf eine Betriebsprüfung muss sich der Arbeitgeber absichern. Dass ausbezahltes Geld dem Arbeitnehmer tatsächlich als Darlehen überlassen wurde muss gut dokumentiert und damit nachweisbar sein. Sonst gerät der Arbeitgeber in ernste Gefahr, dass das an den Arbeitnehmer gezahlte Geld als Vergütung ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Zustellung von Kündigungen
Welche Möglichkeiten der Zustellung gibt es?
Die Zustellung einer Kündigung in einem Brief mit der Post ist keine sichere Angelegenheit. Das gilt sowohl für den Versand mit einfacher Post , als auch für den Versand mit Einschreiben und ebenfalls für den Versand mit Einschreiben/Rückschein . Selbst der Versand als Einwurfeinschreiben ist nicht uneingeschränkt zu empfehlen.
Diese Varianten sind deshalb unsicher, weil im Streitfall der Absender den Zugang der Kündigung beim Empfänger nicht mit Sicherheit nachweisen kann.
Ist der Versand per Einschreiben sicher?
Der Versand mit Einschreiben gibt dem Absender nichts weiter als einen bloßen Nachweis darüber, dass er irgendwann einmal einen Brief abgeschickt hat. Damit ist selbstverstndlich kein ... weiter lesen