Rosenthal 4 , 24223 Schwentinental
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Die Bundesregierung beziehungsweise die sie tragenden Koalitionsparteien haben ein Reformpaket mit weitreichenden arbeitsrechtlichen Folgen vorgestellt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber besonders wichtig sind die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag, längere sachgrundlose Befristungen, neue Regeln für Hochverdiener, steuerliche Vorteile bei Abfindungen, höhere Begünstigungen für Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Änderungen bei Minijobs. Rechtlich entscheidend ist aber: Es handelt sich derzeit noch um Reformpläne. Nach der aktuellen Berichterstattung liegt noch kein formeller Gesetzentwurf vor; erst danach folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Reformen dürfen daher noch...
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Von der Abmahnung zur Abfindung Eine Abmahnung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Doch oft stellt sie sich im Nachhinein als wirksamer Hebel heraus, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu erreichen. Entscheidend ist zu wissen, welche Rechte bestehen und wie man strategisch vorgeht. Warum die meisten Abmahnungen fehlerhaft sind In der Praxis zeigt sich: Ein Großteil aller Abmahnungen ist rechtlich angreifbar. Bereits kleine Fehler führen dazu, dass eine Abmahnung unwirksam ist. Typische Fehler sind: Unrichtige Sachverhaltsdarstellung: Schon kleine Ungenauigkeiten können zur Rechtswidrigkeit führen. Fehlerhafte rechtliche Bewertung: Selbst wenn der Sachverhalt zutrifft, kann eine Abmahnung unzulässig sein, wenn die...
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Will ein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung nicht wegen bewiesener schwerwiegender Pflichtverletzung, sondern wegen des dringenden Verdachts einer solchen erklären, muss er sowohl die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB wahren, als auch den betroffenen Arbeitnehmer vor der Kündigung zum Verdacht anhören. Befindet sich der Arbeitnehmer im Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber mit der Kontaktaufnahme bis zu dessen Rückkehr warten darf oder ob er damit riskiert, die Kündigungserklärungsfrist zu versäumen. In einem aktuellen Urteil vom 4.12.2025 (2 AZR 55/25) hat sich das BAG hierzu geäußert. Im Ergebnis darf der Arbeitgeber je nach den Umständen des Falles nicht warten, sondern muss zumindest einen Kontaktversuch...
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