Burgstraße 14a, 14548 Schwielowsee
Aktuelle Rechtsfälle rund um das Fachgebiet Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Ralf Bier (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in Schwielowsee.

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Durch die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. Mai 2025 ( Az. 1 AZR 120/24 ) wird die Schutzwürdigkeit individuell erworbener Ansprüche aus betrieblicher Übung bekräftigt . Demzufolge können derartige vertragliche Ansprüche, die aus der Gewährung einer bezahlten Frühstückspause resultieren, nicht mittels einer Betriebsvereinbarung einseitig eliminiert werden. Die Jurisprudenz hebt den Primat der Individualvereinbarung hervor, insbesondere bei der gleichzeitigen Geltung der tariflichen Regelungssperre gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG. Bezahlte Pausen vs. Konkretisierung der betrieblichen Regelungsgrenzen Obwohl die Betriebsvereinbarung die Absicht hatte, die über viele Jahre gewährte bezahlte Frühstückspause zu streichen, hat die richterliche Feststellung des Bundesarbeitsgerichts...
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Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24 ) hat entschieden, dass es keinen festen Richtwert für die Dauer einer Probezeit in befristeten Arbeitsverhältnissen nach § 15 Abs. 3 TzBfG gibt. Maßgeblich ist stets eine Einzelfallabwägung, die die Art der Tätigkeit und die Länge der Befristung berücksichtigt. Streit über die Dauer einer Probezeit im befristeten Vertrag Eine Arbeitnehmerin war seit dem 22. August 2022 als Advisor I Customer Service bei der beklagten Firma beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war auf ein Jahr befristet und konnte mit den gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden. Die Parteien hatten eine viermonatige Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist vereinbart. Am 10. Dezember 2022 erhielt die Klägerin eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis zum...
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Kurz gesagt: Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Schwerbehinderte Menschen genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz, der über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgeht. Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter zwar beenden, müssen dabei aber zahlreiche gesetzliche Regeln beachten. Im Folgenden ein kompakter Überblick über die wichtigsten Punkte, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten. Allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG Für alle Arbeitnehmer – auch für schwerbehinderte – gilt zunächst das allgemeine Kündigungsschutzrecht nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, das...
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