Schillerstraße 16 , 01855 Sebnitz
Juristische Probleme aus dem Themengebiet Arbeitsrecht werden betreut von Rechtsanwältin Imke Forgbert (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Sebnitz.

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Die Koalition reagiert auf die gestiegenen Preise mit einer sogenannten Entlastungsprämie. Für Arbeitnehmer klingt das zunächst nach einer klaren Zusage: 1.000 Euro zusätzlich, steuerfrei und sozialabgabenfrei. Arbeitsrechtlich ist die Lage jedoch deutlich differenzierter. Nach den bislang veröffentlichten amtlichen Informationen soll es Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglicht werden, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Der Deutsche Bundestag beschreibt die Maßnahme ebenfalls als angekündigte Prämie, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen können sollen. Damit ist bereits der entscheidende Punkt angesprochen: Es geht nach derzeitigem Stand nicht um eine automatische staatliche Auszahlung an alle...
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Droht eine Kündigung, stehen Arbeitnehmer häufig unter erheblichem Druck. Der Arbeitgeber bittet zu einem Personalgespräch, legt einen Aufhebungsvertrag vor oder kündigt an, dass eine Trennung „unvermeidbar“ sei. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Erklärungen abzugeben. Denn im Arbeitsrecht entscheiden oft wenige Tage und wenige Formulierungen darüber, ob ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz behalten, eine bessere Abfindung verhandeln oder Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden kann. Wer eine Kündigung erhält oder eine Beendigungsvereinbarung unterschreiben soll, sollte deshalb frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Usebach prüft, welche Rechte bestehen und welche Strategie im konkreten...
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Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 1. April 2026, Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 , entschieden, dass Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen bei Fehlern im Anzeigeverfahren unwirksam sind. BAG und EuGH klären Fehler bei Massenentlassungen In zwei getrennt geführten Verfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit von Kündigungen im Zusammenhang mit umfangreichen Personalabbauten. Im Verfahren 6 AZR 157/22 wurde keine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im Parallelverfahren 6 AZR 152/22 erfolgte zwar eine Anzeige, diese wurde jedoch vor dem Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozesses mit dem Betriebsrat vorgenommen. Während das Landesarbeitsgericht im ersten Verfahren die Kündigung für unwirksam erklärte, wies es im zweiten...
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