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Juristische Probleme aus dem Themenbereich Arbeitsrecht löst Rechtsanwalt Herbert Jakobs (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Senden.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Senden
Arbeitsrecht
fristlose Kündigung: Erbringung von Arbeitsleistung bei Annahmeverweigerung ist kein Arbeitszeitbetrug
Das Arbeitsgericht Reutlingen hat mit Urteil vom 27.01.2023 zum Aktenzeichen 3 Ca 313/21 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers , dem Arbeitszeitbetrug vorgeworfen war, weil er nach der Ankündigung von Arbeitsleistungen solche erbracht hat und diese im Arbeitszeiterfassungssystem des Arbeitgebers eingetragen hatte, rechtswidrig ist.
Die Parteien streiten über die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer fristlosen Kündigung der Beklagten, hilfsweise einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist.
Der am 23.11.1958 geborene, ledige Kläger ist bei der Beklagten seit 13.11.2006 auf der Grundlage des schriftlichen ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Anspruch auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis mit entsprechender Dankes-, Wunsch- und Bedauernsformel
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 12.01.2023 zum Aktenzeichen 6 Ca 4832/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Arbeitnehmer infolge eines Vergleichs einen Anspruch auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis mit entsprechender Dankes-, Wunsch- und Bedauernsformel hat.
Die Parteien streiten um den Inhalt des dem Kläger zu erteilenden Zeugnisses.
Der Kläger war als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt und ist zum 31.07.2022 aufgrund einer Betriebsschließung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Die Parteien schlossen im Kündigungsschutzverfahren einen Vergleich , der zum Zeugnis die folgende Regelung vorsieht:
„Die Beklagte verpflichtet sich, dem ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer sollten immer ihre Entgeltabrechnung prüfen
Chemnitz (jur). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist das Prüfen ihrer Entgeltabrechnungen zuzumuten. Wird darin ausdrücklich mit schwarzer Umrandung auf Ausschlussfristen hingewiesen, bis wann Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer davon auch Kenntnis erlangt hat, entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem am Mittwoch, 1. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 1 Sa 60/22).
Im konkreten Fall ging es um einen bei einer Caritas-Einrichtung angestellten Rettungsassistenten. Laut Arbeitsvertrag vom 26. Januar 2017 galten die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR). In den AVR war bestimmt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie ... weiter lesen