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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Speyer


Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer noch ausstehenden ärztlichen Untersuchung abhing. Nach der Untersuchung riet der Arzt von der Einstellung ab, da der Bewerber aufgrund seiner ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Speyer
(© Ingo Bartussek / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Es kann in zwei Teilbereiche aufgeteilt werden: zum Ersten das individuelle Arbeitsrecht und zweitens das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann wird der Streit vor dem ArbG ausgetragen. Das Landesarbeitsgericht ist bei Berufungen und Beschwerden zuständig. Das Bundesarbeitsgericht ist die allerletzte Instanz.

Das Beschäftigungsverhältnis wechseln bzw. eine neue Arbeit beginnen

Hat man den Plan, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man zumeist über eine Stellenausschreibung fündig. Auch eine Initiativbewerbung ist natürlich eine Möglichkeit. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So kann man beispielsweise eine Ausbildungsstelle suchen. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt einen Nebenjob, Telearbeit oder Heimarbeit. Übrigens gilt in der BRD seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht schon nach einer kurzen Zeit den begehrten Arbeitsvertrag in den Händen.

Was beinhaltet der Arbeitsvertrag


(© Kautz15 / fotolia.com)

Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Darin geregelt findet sich sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen vorübergehenden Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne sachlichen Grund und einer mit sachlichen Grund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrages und damit Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns beziehungsweise eines Gehalts, Monatsentgelts. Ferner sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls im Arbeitsvertrag ausgeführt sind zudem der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Wichtiger Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft zur Anwendung kommt. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wahlweise kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Normalfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. In diesem Fall wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine bestimmte Zeit. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Arbeitnehmerrechte in der BRD


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Als Beschäftigter hat man in Deutschland eine Vielzahl an Rechten und steht unter besonderem Schutz. Als Angestellter hat man so z.B. u.a. ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Dies ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat, zu erziehen und zu betreuen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Zweck des ArbSchG ist es, den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Beschäftigungsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Es gilt, Arbeitsunfälle so gut als möglich zu verhindern. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer erhöht. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 06.07.2017 in Kraft. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Frauen und Männer bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Ist man in den letzten zwei Jahren für mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Als Beschäftigter hat man ferner zum Beispiel das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub bzw. Pausen.

Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur einer Vertragspartei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Diese muss dieselbe außerdem erhalten. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Angestellten. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es diverse Kündigungsgründe. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein. Die fristlose Kündigung beendet das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird oftmals auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann zur fristlosen Kündigung führen. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung bzw. die Verdachtskündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hier die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Angestellte mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Eine weitere Form der Kündigung ist die sog. Verdachtskündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Angestellte eine Straftat oder einen Pflichtverstoß begangen hat und daher das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorhergehende Abmahnung ist im Übrigen nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlichen Fristen. Länge und Dauer der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regeln zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Beschäftigungsverhältnis anwendbar ist. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzielt. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Gehalt durchaus üblich. Außerdem ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgezahlt wird. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oft aus dem Sozialplan, der zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür oftmals ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Übrigens dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Grundsätzlich gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die in jedem Fall zu beachten ist. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Anwalt. Allerdings ist es dringend angeraten, sich einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Anwalt für Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche nötigen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Was sind die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats? Was für Vorteile haben Arbeitnehmer?


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Gerade auch Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten zusätzliche Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Auch zum Beispiel wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenso ein Wörtchen mitzureden. Das verhält sich auch so, wenn eine Umgruppierung, Eingruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat stets zu unterrichten. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Differenzen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Hierfür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Allerdings sind auch die Betriebsratsrechte durchaus eingeschränkt, z.B. wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Geregelt finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Das Pendant zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Beschäftigter sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie z.B. die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele umzusetzen, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Übrigens sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es durchaus positiv für den Arbeitnehmer sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis hat. Vor allem wenn in einem Unternehmen Tarifverträge angewendet werden. In einem derartigen Fall können Mitarbeiter, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Bezahlung oder von besseren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Beschäftigte.

Bei Problemen im Arbeitsrecht sollten Sie nicht zögern, sondern sich von einem Anwalt beraten lassen

Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Anwaltskanzlei zum Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die Arbeitgeberrechte. In Speyer sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Arbeitsrecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Der Anwalt für Arbeitsrecht in Speyer ist nicht nur bei grundlegenden Fragestellungen der richtige Ansprechpartner wie: was ist ein Wettbewerbsverbot? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt in Speyer zum Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Probleme mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag verfasst werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht aus Speyer hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Rechtsanwalt wird hierbei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Anwalt die Gerichtsvertretung. Gestaltet sich ein Fall komplexer, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufzusuchen. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht muss, um den Titel führen zu dürfen, besondere theoretische als auch praktische Expertise vorweisen. So ist es u.a. erforderlich, dass er mindestens hundert Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Der Anwalt muss außerdem einen speziellen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben. Überdies muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er sich fortbildet und wenigstens eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Kann der Rechtsanwalt nicht nachweisen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es besteht also kein Zweifel, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht über eine ganz besondere Qualifikation verfügt. Vor allem bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

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