Rosenstraße 1 , 31832 Springe
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Die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Mitarbeiterin der Mission:Lebenshaus gGmbH wirft schwierige Fragen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und politischer Betätigungsfreiheit auf. Nach dem veröffentlichten Sachverhalt war Martina Müller etwa 15 Jahre bei dem diakonischen Unternehmen beschäftigt. Sie kandidiert bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September 2026 für die AfD für den Gemeinderat Wangerland und den Kreistag Friesland. Nach ihrer Darstellung erhielt sie zunächst eine Abmahnung und die Aufforderung, ihre Kandidaturen zurückzunehmen. Anschließend kündigte der Arbeitgeber außerordentlich und fristlos. Die Mission:Lebenshaus gGmbH, ein Tochterunternehmen des Vereins für...
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Eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung wird nicht schon deshalb wirksam, weil der Arbeitgeber eine große Zahl schwerwiegender Pflichtverletzungen behauptet. Entscheidend ist, ob er die einzelnen Vorwürfe so konkret darlegt, dass das Arbeitsgericht prüfen kann, welches Verhalten der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer tatsächlich zur Last gelegt wird. Pauschale Anschuldigungen, rechtliche Bewertungen und Informationen, die im Wesentlichen auf Hörensagen beruhen, genügen hierfür nicht. Das Arbeitsgericht Köln hat diese Anforderungen in seinem Urteil vom 5. August 2026 – 14 Ca 4430/26 deutlich herausgearbeitet. Es erklärte sowohl eine behauptete außerordentliche fristlose Kündigung als auch eine schriftlich zugegangene ordentliche...
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Diskriminierende Stellenanzeigen können eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Erfahren Sie, welche Formulierungen riskant sind und wie Arbeitgeber sich schützen. Ein unbedacht formulierter Satz in einer Stellenanzeige kann Arbeitgeber mehrere Tausend Euro kosten. Nach dem AGG können abgelehnte Bewerber eine Entschädigung verlangen, wenn die Anzeige den Eindruck einer Benachteiligung vermittelt. Bei einer Nichteinstellung kann die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bis zu drei Bruttomonatsgehälter betragen. Der Schutz beginnt dabei nicht erst mit dem Arbeitsvertrag, sondern bereits mit der Stellenausschreibung. Warum Stellenanzeigen rechtlich riskant sind Das AGG schützt Bewerber vor Benachteiligungen wegen unter anderem:...
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