Anwalt Arbeitsrecht Trier – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Trier
Anwalt Arbeitsrecht Trier (© Petair - Fotolia.com)

Im deutschen Recht gehört das Arbeitsrecht mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten. Leider ist kein Arbeitnehmer vor Rechtstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber gefeit. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz besondere Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Es gibt zahlreiche Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann. Ob Mobbingprobleme, Kündigung, Abmahnung oder auch Probleme mit dem Arbeitsvertrag. Als Laie ist es nicht möglich, die eigene Rechtslage richtig zu bewerten. In der Regel führt kein Weg daran vorbei, sich professionellen Rat einzuholen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfassend, dass die Situation nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Nachdem das Arbeitsrecht in Deutschland so ...

Mehr lesen

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach

Es wurden keine Experten gefunden.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Trier


Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt
Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in Deutschland. Diese Vorschriften fordern von den Arbeitgebern, dass sie Arbeitsplätze so gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter so ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 18. Januar 2024 zum Aktenzeichen 3 K 1752/23.TR entscheiden, dass ein Polizeibeamter aus der Pfalz aus dem Dienst entfernt wird. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 03/2024 vom 04.03.2024 ergibt sich: Dem Beamten wurde im Disziplinarverfahren zur Last gelegt, sich im September 2019 im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes anlässlich eines schweren Verkehrsunfalls in Polizeiuniform und im Besitz seiner Dienstwaffe neun Pakete Käse mit einem Gewicht von jeweils 20 Kilogramm unrechtmäßig zugeeignet zu haben. Ferner habe er in der Folge zur Vertuschung der Straftat seinen Vorgesetzten gegenüber die Unwahrheit geäußert. Bei dem Verkehrsunfall war ein mit Käse beladener Sattelzug verunglückt und der Kühlcontainer ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 20. Februar 2024 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO sowie PKH -Beschluss vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO entschieden, dass die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 5/2024 vom 28.02.2024 ergibt sich: Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (sog. ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Trier

Fachanwalt Arbeitsrecht Trier
Fachanwalt Arbeitsrecht Trier (© Petair - Fotolia.com)
... umfangreich ist, ist jedem Arbeitnehmer, der Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber hat, angeraten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Empfohlen ist es, einen Fachanwalt vor Ort zu suchen wie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Trier.

Es ist offensichtlich, weshalb man sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Trier suchen sollte. Durch die Nähe, kann man problemlos und ohne Aufwand ein persönliches Gespräch führen. Vor allem in Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die sich nicht selten schwierig gestalten, ist es sinnvoll, persönliche Gespräche zu führen. Übergibt man die Angelegenheit einem Fachanwalt, wird dieser die Sachlage prüfen, juristisch bewerten und seinem Mandanten das weitere Vorgehen darlegen. Manchmal klärt sich die Angelegenheit bereits, wenn der Anwalt Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Ist dies unmöglich, kann es sein, dass eine Klärung über ein Gericht nicht zu umgehen ist. Vor Gericht vertritt der Anwalt die Belange seines Mandanten. Sich bei arbeitsrechtlichen Problemen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, ist damit das Beste, was ein Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Problemen machen kann. Denn auf diese Weise kann man sich absolut sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Die fachspezifischen Kenntnisse hat ein Fachanwalt durch spezielle Zusatzqualifikationen erworben. Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht in Trier führen zu dürfen, muss man zwingend einen sogenannten Fachanwaltskurs absolviert haben. Es ist zudem zwingend nötig, eine Mindestzahl an Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht behandelt zu haben. Vorgeschrieben ist vom Gesetzgeber die Bearbeitung von mindestens hundert Fällen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Von den 100 bearbeiteten Verfahren müssen mindestens fünfzig rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Es ist offensichtlich, dass ein Fachanwalt damit ein außerordentliches Fachwissen hat. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Autor:

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Trier
(© AA+W / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfangreiche Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei Teilgebiete: das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das Landesarbeitsgericht / LAG. Das Bundesarbeitsgericht ist die letzte Instanz.

Was sollte man rechtlich beachten, wenn man eine neue Stelle finden möchte?

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man freie Stellen zumeist über eine Stellenanzeige. Natürlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Eine Blindbewerbung ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit nachgegangen werden kann, sehr vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt einen Nebenjob, Heimarbeit oder Telearbeit. Im Übrigen gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Hat man eine Anstellung gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht bereits bald den begehrten Arbeitsvertrag in den Händen.

Was genau ist eigentlich der Arbeitsvertrag?


(© / fotolia.com)

Ein Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne sachlichen Grund. Ebenso möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Anders als beim befristeten Vertrag ist hier kein Ziel beziehungsweise Datum angeführt, an dem das Beschäftigungsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen.

Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind unter anderem folgende Punkte:

  • Stellenbeschreibung
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Angaben über die Arbeitszeiten
  • Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit
  • etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch
  • Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind
  • Umgang mit Überstunden
  • Regelungen zur Probezeit
  • Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge

Hinweis: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine sich wiederholende, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu gehören z.B. gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die dreimalig aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch die Überlassung eines Dienstwagens kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine gesonderte Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Gratifikation oder eine Bonuszahlung ist auch das im Normalfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Betrieb, an das der Leiharbeiter ausgeliehen wird. Der Verleiher, in der Regel eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine bestimmte Zeit. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Von Entgeltfortzahlung über den Arbeitsschutz hin zum Elterngeld – welche Rechte haben Arbeitnehmer?


(© kwarner / fotolia.com)

Arbeitnehmer genießen in der BRD einen besonderen Schutz des Staates. Als Angestellter hat man so z.B. unter anderem ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Dies ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Ist man schwanger, profitiert man überdies von besonderen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Ferner hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat, zu betreuen und zu erziehen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte weiter erhöht. Überdies wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern eliminieren. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand überdies in den vergangenen 2 Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Beschäftigte einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Als Arbeitnehmer hat man zudem z.B. das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub bzw. Pausen.

Arbeitsverhältnis: was für Kündigungsarten gibt es?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur eine der Vertragsparteien den Willen zu kündigen kundtun muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung lediglich zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann verschiedene Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Sie ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Die fristlose Kündigung hat, wie schon angemerkt, eine sofortige Wirkung. Eine Frist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein eklatant schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und die normale Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele zu nennen sind Diebstahl, Betrug oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz.

Andere Formen der Kündigung, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die

  • personenbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung sowie
  • Verdachtskündigung.

Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hierbei die Person selbst der Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Angestellte aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es dabei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den betrieblichen Frieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sogenannte Verdachtskündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer eine Straftat oder einen Pflichtverstoß begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis so erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine vorherige Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu welchem Termin das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung eher wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen.

Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Nicht unüblich ist es, den Angestellten nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgezahlt wird. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann kann dies im Rahmen eines sog. Abwicklungsvertrages erfolgen. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Im Abwicklungsvertrag kann aber auch z.B. auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Will man eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist in jedem Fall die Frist von drei Wochen ab Erhalt zu beachten. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer für die Erhebung keinen Anwalt. Jedoch ist es dringend empfohlen, sich einen Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Welche Rechte, Aufgaben und Pflichten kommen dem Betriebsrat zu?


(© Marco2811 / fotolia.com)

Verfügt ein Betrieb über einen Betriebsrat, dann profitieren Beschäftigte von etlichen Vorteilen. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von der Belegschaft gewählt. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung z.B. bei sozialen Angelegenheiten. Auch zum Beispiel im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenso ein Wörtchen mitzureden. Das verhält sich auch so, wenn eine Umgruppierung, Eingruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat immer zu informieren. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie z.B. Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss hierüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Differenzen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen müssen. Jedoch sind auch die Rechte des Betriebsrats, z.B. wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat hat kein Recht zur Einsicht in Personalakten. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mitbestimmung und die Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Geregelt finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Übrigens ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus sinnvoll sein, einer Gewerkschaft beizutreten.

Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, welche die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie beispielsweise die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik bzw. Arbeitskampf, Warnstreik durchgeführt. Übrigens sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Vor allem dann, wenn in einem Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem derartigen Fall können Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Bezahlung oder von günstigeren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Beschäftigte.

Ob Kündigungsschutzklage oder eine arbeitsrechtliche Beratung - wann ist der Anwalt für Arbeitsrecht er richtige Ansprechpartner?


(© zerbor / fotolia.com)

Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch die von Arbeitgebern. In Trier finden sich etliche Kanzleien im Arbeitsrecht. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Trier ist nicht nur bei allgemeinen Fragen der perfekte Ansprechpartner wie: was ist ein Wettbewerbsverbot? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Arbeitsrechtler aus Trier ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn beispielsweise eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Anwalt im Arbeitsrecht aus Trier hat ein umfassenden Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Arbeitsrechtler wird dabei zunächst im Normalfall außergerichtlich tätig, indem er versucht, sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt selbstverständlich seinen Mandanten bei Gerichtsterminen wie der Güteverhandlung vertreten. Vor allem wenn sich ein Fall komplexer gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aufsuchen.

Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht muss, um den Titel führen zu dürfen, spezielle theoretische als auch praktische Expertise vorweisen. Eine der Bedingungen ist, dass er mind. hundert Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Der Rechtsanwalt muss ferner einen fachspezifischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Überdies muss belegt werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Beleg der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu tragen. Es besteht also kein Zweifel, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht über eine ganz besondere Qualifikation verfügt. Vor allem bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man somit gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.

Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (1)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (2)

Direkte Links