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Fachanwalt Ulfert Heinrich Janssen mit Kanzlei in Varel berät Mandanten und vertritt Sie vor Gericht im Themenbereich Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Varel


Arbeitsrecht Was können Arbeitnehmer machen, um eine Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten?
Die Frage nach einer Abfindung ist für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Umstrukturierungen. Eine Abfindung kann eine finanzielle Unterstützung bieten, um den Übergang zwischen zwei Jobs zu erleichtern oder als Ausgleich für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dienen. In diesem Text werden einige Strategien erläutert, die Arbeitnehmer anwenden können, um vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. 1. Kenne deine Rechte Arbeitnehmer sollten sich mit ihren Rechten im Hinblick auf eine Abfindung vertraut machen. In Deutschland ist eine Abfindung gesetzlich nicht vorgeschrieben, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Allerdings gibt es ... weiter lesen
Arbeitsrecht Einmaliges Richterlachen ist keine grobe Pflichtverletzung
Berlin (jur). Das einmalige Lachen eines ehrenamtlichen Richters über die Ausführungen eines Anwalts ist noch keine „grobe Pflichtverletzung“. Um einen ehrenamtlichen Richter wegen „ungebührlichen Verhaltens“ für befangen zu erklären, muss regelmäßig eine „gewisse Beharrlichkeit“ der Pflichtverletzung vorliegen oder der einzelne Verstoß so gewichtig sein, „dass ein weiteres Festhalten am ehrenamtlichen Richterverhältnis dem Ansehen der Rechtspflege entgegensteht“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) in Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 28. Dezember 2022 (Az.: 2 SHa-EhRi 7013/22).  Hintergrund des Rechtsstreits war ein Verfahren um die Abgabe einer sogenannten Konfliktmineraliendeklaration. Dabei handelt es sich um die Erklärung eines Unternehmens, inwieweit in ... weiter lesen
Arbeitsrecht Corona-Verdienstausfallhilfen nur bei fehlendem Lohnanspruch
Münster (jur). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen tritt für eine enge Begrenzung der Coronahilfen bei Verdienstausfällen von Arbeitnehmern ein. Diese greifen nur dann, wenn kein Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber besteht, urteilte das OVG am Freitag, 10. März 2023, in Münster gegen zwei Subunternehmen der Fleischindustrie (Az.: 18 A 563/22 und 18 A 1460/22). Auf andere Arbeitgeber ist dies nicht immer übertragbar.  Konkret wies das OVG zwei Unternehmen ab, die als Subunternehmen ihre Arbeitnehmer bei großen fleischverarbeitenden Betrieben in Rheda-Wiedenbrück und Coesfeld eingesetzt hatten. Im Mai beziehungsweise Juni 2020 kam es dort zu Corona-Ausbrüchen. Die Betriebe wurden geschlossen und die dort Beschäftigten mussten für fünf Wochen in Quarantäne.  Für Arbeitnehmer gab es ... weiter lesen
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