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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten zum Themengebiet Arbeitsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Waldemar Kiesel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Waldkirch.
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Zum juristischen Thema Arbeitsrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Armin Welteroth (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Sitz in Waldkirch.
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Mit Urteil vom 7. Mai 2026 - 2 AZR 184/25 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine für die arbeitsrechtliche Praxis äußerst wichtige Klarstellung getroffen. Der Zugang eines Schreibens, das per Einwurf-Einschreiben im sogenannten Scan-Verfahren versandt wurde, kann nicht ohne Weiteres über einen Anscheinsbeweis geführt werden. Für Arbeitgeber ist das hochrelevant, weil gerade bei Kündigungen, aber auch bei bEM-Einladungen, der sichere Nachweis des Zugangs entscheidend ist. Das Urteil macht deutlich, dass das Einwurf-Einschreiben als Zustellmittel in vielen Konstellationen nicht mehr die verlässliche Lösung ist, für die es lange gehalten wurde. 1. Worum ging es in der Entscheidung? Der Arbeitnehmer war seit 2015 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Er war über...
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Wenn der Arbeitgeber plötzlich andere Aufgaben, zusätzliche Verantwortung, einen neuen Arbeitsort oder weniger Gehalt verlangt, ist die Verunsicherung groß. Arbeitnehmer fragen sich, ob sie einen Änderungsvertrag unterschreiben müssen und ob eine Kündigung droht, wenn sie ablehnen. Arbeitgeber müssen wissen, ob sie die gewünschte Änderung noch einseitig über ihr Weisungsrecht umsetzen können oder ob sie eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung benötigen. Die wichtigste Antwort lautet: Ein Änderungsvertrag ist freiwillig. Arbeitnehmer müssen einen Änderungsvertrag grundsätzlich nicht unterschreiben. Denn zur Änderung des Inhalts eines bestehenden Schuldverhältnisses ist grundsätzlich ein...
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Das Arbeitsgericht München hat mit Urteil vom 20.05.2026, Az. 4 Ca 15395/25 , entschieden, dass ein Trambahnfahrer nicht berechtigt war, das Fahren einer Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung aus Gewissensgründen zu verweigern. Der Arbeitnehmer war als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und berief sich darauf, aus pazifistischer Überzeugung Krieg, Kriegsbereitschaft und eine Werbung für die Bundeswehr abzulehnen. Nach Auffassung des Gerichts musste er die mit Bundeswehr-Werbung versehene Tram dennoch fahren, weil seine Gewissensfreiheit im konkreten Fall nur geringfügig betroffen war und die organisatorischen Interessen der Arbeitgeberin überwogen. Der Fall ist arbeitsrechtlich besonders interessant, weil er das Spannungsverhältnis zwischen Gewissensfreiheit und Direktionsrecht des...
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