Anwalt Arbeitsrecht Werdohl – Fachanwälte finden!
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Fachanwalt Andreas Klose mit Anwaltskanzlei in Werdohl bietet anwaltliche Vertretung und bietet juristischen Beistand im Fachgebiet Arbeitsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Werdohl
Arbeitsrecht
Ausgehängter Dienstplan ist „aufgestellt“
Erfurt (jur). Hängen Zuschläge beispielsweise zu Bereitschaftsdiensten davon ab, wann der entsprechende Dienstplan „aufgestellt“ wurde, meint dies die Bekanntgabe durch den Arbeitgeber. Auf die Rechtmäßigkeit des Dienstplans oder eine noch fehlende Zustimmung durch den Betriebs- oder Personalrat kommt es dabei in der Regel nicht an, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Samstag, 6. Mai 2023, veröffentlichten Urteil zum Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken entschied (Az.: 6 AZR 130/22).
Der Tarifvertrag bestimmt, dass der Dienstplan für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften „spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes aufgestellt wird“. Wird diese Frist nicht eingehalten, gibt es seit Jahresbeginn 2023 einen Zuschlag von 17,5 Prozent, hier im ... weiter lesen
Arbeitsrecht
„Freiwilliges Weihnachtsgeld“ schützt nicht vor verpflichtender Zahlung
Erfurt (jur). Arbeitgeber können auch bei einem als „freiwillig“ bezeichneten aber fortlaufend bezahlten Weihnachtsgeld auch künftig zur Zahlung der Sonderzuwendung verpflichtet sein. Haben sie dann auch noch das Weihnachtsgeld fast immer in der gleichen Höhe gewährt, spricht dies ebenfalls für eine „betriebliche Übung“ und nicht für eine Honorierung der konkret erbrachten Arbeitsleistung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 10 AZR 116/22).
Danach können Arbeitgeber nicht erst im Nachhinein geltend machen, die Zahlung sei als Zusatzvergütung nur für geleistete Arbeit gedacht gewesen, nicht aber bei fortdauernder Krankheit.
Im Streitfall ging es um einen Beschäftigten, der seit 2003 in einem Unternehmen aus ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer müssen ihre Erkrankungen gegebenenfalls offenlegen
Erfurt (jur). Wer mit mehreren Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen krank ist, muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. „Dem steht nicht entgegen, dass der hiernach erforderliche Vortrag im Regelfall mit der Offenlegung der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im maßgeblichen Zeitraum verbunden ist“, so der Leitsatz eines am Dienstag, 2. Mai 2023, veröffentlichten Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 93/22). Grundgesetz und EU-Recht seien dadurch nicht verletzt.
Der Kläger arbeitet in der Gepäckabfertigung am Frankfurter Flughafen und war in den Jahren 2019 und 2020 in erheblichem Umfang krank - zwischen dem 24. August 2019 und dem 13. August 2020 an insgesamt 110 Tagen.
Zwischen dem 18. August und 23. ... weiter lesen