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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Wilhelmshaven


Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer noch ausstehenden ärztlichen Untersuchung abhing. Nach der Untersuchung riet der Arzt von der Einstellung ab, da der Bewerber aufgrund seiner ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Wilhelmshaven
(© Jozsitoeroe / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, welcher jeden angeht, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Es kann in 2 Teilbereiche aufgesplittet werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist das Arbeitsgericht zuständig. Nächste Instanz im Falle einer Berufung / Beschwerde ist das LAG. Höchste Instanz ist das BAG.

Der Weg zu einem neuen Beschäftigungsverhältnis

Eine Stellenausschreibung ist für die meisten die optimale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Stellenanzeigen müssen konform mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz sein. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Jegliche Form der Diskriminierung ist verboten. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. So kann man z.B. eine Ausbildung suchen. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung oder man bevorzugt einen Nebenjob, Heimarbeit oder Telearbeit. Seit 2015 gilt in Deutschland im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung die erste Etappe, um sich auf die gewünschte Anstellung zu bewerben. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das zukünftige Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Arbeitsvertrag - der Inhalt


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Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu unterscheiden zwischen einer Befristung ohne sachlichen Grund und einer mit sachlichen Grund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Anders als beim befristeten Vertrag ist hier kein Ziel beziehungsweise Datum angeführt, an dem das Arbeitsverhältnis zu Ende geht. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sog. Dienstvertrages, in dem sich beide Vertragsparteien über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind u.a. folgende Punkte: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenso meist ausgeführt und vermerkt sind zusätzliche Zuwendungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Wichtiger Hinweis: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine sich wiederholende, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu zählen beispielsweise gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die 3x aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird das oftmals im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Regelfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Im Regelfall handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Von Mutterschutz über den Schutz am Arbeitsplatz hin zum Entgelttransparenzgesetz – diese Rechte haben Arbeitnehmer


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In Deutschland schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Fortzahlung des Lohns bei Krankheit. Geregelt findet sich dies im EFZG. Das MuSchG regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) normiert die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Die Arbeitsplatzsicherheit wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Es gilt, Arbeitsunfälle weitestgehend zu verhindern. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer bereits genießen, um weitere Hürden. Ferner wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Unternehmen dienen. Ist man in den letzten zwei Jahren für mind. 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und ist jetzt arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Als Arbeitnehmer hat man ferner zum Beispiel das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub bzw. Pausen.

Die Formen der Kündigung: diese Kündigungsarten gibt es


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Bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen offenbaren muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung bloß zugehen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis kündigen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann diverse Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung zum Beispiel um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Beschäftigungsverhältnis umgehend beendet. Die fristlose Kündigung wird oftmals auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie bereits angemerkt, eine umgehende Wirkung. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der normalen Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie beispielsweise Betrug oder Diebstahl. Auch eine Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Weitere Kündigungsformen, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Angestellten. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die ein Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Eine weitere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sog. Verdachtskündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Angestellte einen Pflichtverstoß oder eine Straftat begangen hat und daher das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Signifikant für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht auflösen, sondern fortführen möchte. Allerdings zu geänderten Bedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Nach einer ordentlichen Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Freistellung von der Arbeit bei vollem Gehalt durchaus üblich. Außerdem ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgezahlt wird. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgelegt werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage einzureichen kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer natürlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um z.B. eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von 3 Wochen Gültigkeit hat. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer für die Erhebung keinen Anwalt. Allerdings ist es ausdrücklich empfohlen, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu geben. Der Anwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Klienten auch bei allen Terminen vor Gericht vertreten.

Aufgaben und Vorteile eines Betriebsrats


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Vor allem auch Unternehmen, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Arbeitnehmern weitere Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Das gleiche gilt für eine geplante Versetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze. Dem ist auch so, wenn eine Umgruppierung, Eingruppierung oder Einstellung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat zu unterrichten. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie zum Beispiel Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss hierüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen müssen. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat besitzt, durchaus eingeschränkt. Das zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Evaluierungen und Zielen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mitbestimmung und die Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das BetrVG regelt nicht nur, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt zudem auch sämtliche Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Unternehmen des privaten Rechts. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie z.B. die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik bzw. Arbeitskampf, Warnstreik durchgeführt. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Gerade wenn in einem Betrieb Tarifverträge angewendet werden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Entlohnung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

In welchen Fällen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft

Bei Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Fachanwälte und Fachanwältinnen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In Wilhelmshaven sind etliche Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ansässig. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wilhelmshaven ist dabei nicht nur die richtige Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragen hat zum Beispiel bezüglich Mobbing, verminderter Erwerbsfähigkeit, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit oder Urlaubabgeltung. Der Anwalt in Wilhelmshaven im Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Probleme mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag verfasst werden oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wilhelmshaven hat ein breites Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Rechtsanwalt wird hierbei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Arbeitsrechtler seinen Klienten vor Gericht vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Um den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Anwalt ganz außerordentliche Erfahrungen - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis - vorweisen können. Eine der Bedingungen ist, dass er mind. 100 Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich zu belegen, dass er sich fortgebildet hat. Kann der Beleg der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Rechtsanwaltskammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist damit deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ein immenses fachliches Know-how vorzuweisen hat. Man tut also gut daran, sich bei komplexen arbeitsrechtlichen Fällen sofort an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

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