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Aktuelle Rechtsfälle zum Fachgebiet Arbeitsrecht löst Rechtsanwältin Birgit Struck-Henning (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus der Stadt Zarrentin.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Zarrentin


Arbeitsrecht Wer 1.614 Stunden zu spät kommt, muss zeitnah gewarnt werden
Leipzig (jur). Beamte dürfen nicht ständig morgens zu spät kommen und dafür abends einfach länger auf der Arbeit bleiben. Hat der Dienstherr jedoch nicht zeitnah mit „niederschwelligen disziplinaren Maßnahmen“ auf den Beamten eingewirkt und ihn so gewarnt, darf er ihn später wegen fortlaufenden Zuspätkommens nicht aus dem Dienst entlassen, urteilte am Dienstag, 28. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 20.21). Wegen des regelmäßig verspäteten Dienstantritts sei aber die Zurückstufung des Beamten in eine niedrigere Besoldungsgruppe gerechtfertigt.  Im konkreten Fall ging es um einen Beamten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Probleme beim pünktlichen Erscheinen zur Arbeit hatte. So war der Oberregierungsrat zwischen 2014 und 2018 an insgesamt 816 ... weiter lesen
Arbeitsrecht Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung
25.03.2023
In einem aktuellen Urteil hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut mit der Entwicklung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern befasst ( BAG, Urt. v. 23.11.2022, 7 AZR 122/23 ). Auch wenn das Urteil des BAG vor der viel diskutierten  Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.1.2023 (6 StR 133/22)  verkündet worden ist (Strafbarkeit wegen Untreue wegen in diesem Zusammenhang rechtswidrig überhöhter Betriebsratsvergütung), ist davon auszugehen, dass die Urteilsgründe des BAG in Kenntnis der Entscheidung des BGH verfasst worden sind. Es stellt sich also die Frage, ob das BAG in seinem Urteil erkennen lässt, wie es zu der BGH-Entscheidung steht.  Der Fall Der Kläger war ab 1998 zunächst als Karosseriebauer beschäftigt. 2007 wurde er zum ... weiter lesen
Arbeitsrecht Kein Schmerzensgeld für Hörschaden wegen Martinshorn
Nürnberg (jur). Macht ein Feuerwehrmann beim Rangieren eines Feuerwehrfahrzeugs einen Kol-legen mit dem Martinshorn auf sich aufmerksam, muss er nicht für den entstandenen Hörschaden haften. Denn bei einer betrieblichen Tätigkeit greift bei demjenigen, der den Gesundheitsschaden verursacht hat, der gesetzlichen Haftungsausschluss, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 23. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 Sa 243/22).  Konkret ging es um zwei Feuerwehrleute, die in der Feuerwache einer Kaserne tätig waren. Einer der Männer wollte am 14. August 2018 ein Feuerwehrfahrzeug auf dem engen Gelände der Feuerwache unterbringen. Sein Kollege stand mit dem Rücken zu dem Fahrzeug auf einem Bürgersteig und unterhielt sich mit zwei anderen Beschäftigten und war völlig ... weiter lesen
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