Nicht selten kommt es vor, dass Ansprüche der Arbeitsvertragspartner - sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern - nicht mehr geltend gemacht bzw. durchgesetzt werden können, da sie "verfallen" sind. Woraus ergibt sich das ? Völlig ungeachtet von gesetzlichen Verjährungsfristen (Grundsatz: 3 Jahre) können Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis auch bereits weit früher - meistens drei Monate nach ihrer Fälligkeit - verfallen und somit ein Anspruch ausgeschlossen sein. Das kann dann der Fall sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer entweder im Arbeitsvertrag oder in einem etwa auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag die Anwendung einer sog. Verfallklausel/Ausschlussklausel vereinbart bzw. zu beachten haben. Wenn das der Fall ist, muss ein etwa noch nicht ...
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Arnd Burger





Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf den Fachgebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Kauf- und Werkvertragsrecht.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in diesen Rechtsgebieten, erstellen Verträge und setzen ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durch. Unsere Rechtsdienstleistungen zeichnen sich durch eine fundierte juristische Ausbildung mit dem 1. und 2. Staatsexamen (Volljuristen) und über 30 Jahre Berufserfahrung aus. Dank regelmäßiger Fortbildungen, etwa durch Fachseminare, und dem Einsatz aktueller juristischer Onlinedienste wie „Beck-Online“ gewährleisten wir eine Betreuung, die stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung basiert.
Spezialisierungen
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht bieten wir als Fachanwälte fundierte Beratung und engagierte Vertretung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ob es um Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge oder Fragen zu Überstunden und Gehaltsansprüchen geht – wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Mit unserer Spezialisierung stehen wir Ihnen auch in komplexen Auseinandersetzungen, wie Mobbing- oder Diskriminierungsfällen, zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihre Anliegen.
Verkehrsrecht
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie kompetent bei allen rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr. Egal, ob es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall, die Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten oder um den Erhalt des Führerscheins geht – wir setzen uns engagiert für Ihr Recht ein. Dank unserer Erfahrung begleiten wir Sie auch durch Verfahren vor Behörden und Gerichten mit der notwendigen Expertise und Verhandlungsstärke.
Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen zur Seite. Ob es um Streitigkeiten im Bereich der Haftpflicht-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung geht, wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, verhandeln mit der Versicherung und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht – auch in komplexen Sachverhalten.
Kauf- und Werkvertragsrecht
Beim Kauf- und Werkvertragsrecht beraten und vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Haben Sie Probleme mit Mängeln bei gekauften Waren, nicht erfüllten Verträgen oder Streitigkeiten bei der Abwicklung von Bau- und Werkleistungen? Wir stehen Ihnen zur Seite, prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durch. Unser Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die Ihre Interessen wahrt und Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- EU-Führerschein
- Fahrerflucht
- Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisrecht
- Fahruntüchtigkeit
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- Führerschein
- Führerscheinentzug
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Kaskoversicherungsrecht
- Kfz-Versicherung
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- Ordnungswidrigkeitenrecht
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- Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
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Meine Fachanwaltschaften
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Mitgliedschaften
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- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
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- DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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- Anwaltsvereinigung Hanau
Kanzlei Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG:
Anbieter und Verantwortliche nach § 5 TMG sind Rechtsanwälte Arnd Burger und Christiane von Leesen, Friedrich-Ebert-Anlage 11 A, 63450 Hanau.
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt.
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Telefax: 06181 – 42 40 45 9
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
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Rechtsanwältin Christiane von Leesen: 204/244/00492
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
An diesem Verfahren nehmen wir jedoch nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
Zuständige Rechtsanwaltskammer
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Bildnachweise
Unsere Fotografien wurden aufgenommen und bearbeitet vom STUDIO-SEIKEL, Oliver R. Seikel, Designer AGD, Nordstraße 86, D-63450 Hanau.
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Rechtsgrundlagen
Für Rechtsanwälte gelten unter anderem folgenden Berufs- und Gebührenordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung
Berufsordnung der Rechtsanwälte
Fachanwaltsordnung
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € für Rechtsanwaltstätigkeit zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO und § 19a BNotO.
Für Rechtsanwalt Arnd Burger besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Theodor-Stern-Kai 1, 60256 Frankfurt am Main
Vers.-Nr.: GHV 90/0457/9414232/219
Versicherungssumme: 500.000,00 €; max. 1.000.000,00 € pro Jahr.
Für Rechtsanwältin Christiane von Leesen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf (500.000,00 € bis max. 1.000.000,00 €)
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Keiner möchte in die Situation kommen, aber insbesondere die stetig zunehmende Zahl von Fahrzeugen im Straßenverkehr lässt die Wahrscheinlichkeit, dass man doch einmal in einen Unfall verwickelt werden könnte, weiter steigen. Was also ist nach Möglichkeit für die Schadenregulierung zu tun, wenn es dann doch einmal „gekracht“ hat? Wenn möglich und vorhanden, sollten Sie andere Verkehrsteilnehmer nach deren Adressdaten befragen, die als Zeugen des Unfallgeschehens in Frage kommen. Weiterhin ist stets zu empfehlen, die Polizei zu rufen, auch wenn man annimmt, es würde sich wohl nur um einen geringeren Blechschaden handeln. Notieren Sie sich das Kennzeichen sowie die vollständigen Namen und Daten des anderen Fahrers, des Halters des von diesem benutzten Fahrzeugs sowie ...
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(1 Bewertung) • 29.01.2025 • Arnd Burger
Immer wieder kommt es in bestehenden Arbeitsverhältnissen dazu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anspricht und ihm einen Aufhebungsvertrag zur Gegenzeichnung vorlegt. Ebenso, wie es den Arbeitsvertragsparteien frei steht, ein Arbeitsverhältnis durch Vertrag zu begründen, steht es ihnen ebenso frei, ein solches - zwingend schriftlich - durch Vertrag zu beenden. Dabei sollten jedoch insbesondere folgende Punkt beachtet werden: 1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Eine solche muss in jedem Fall verhandelt werden, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erzielen möchte. Vorsicht hierbei: Abfindungszahlungen müssen versteuert werden ! 2. Das vereinbarte bzw. zu vereinbarende Enddatum sollte nie vor jenem Zeitpunkt ...
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