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Atilla Graf von Stillfried
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Arbeitsrecht
E-Mail: avs@kupka-stillfried.de
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Arbeitsrecht
Home Office in Zeiten von Corona
Gerade in der jetzigen Situation denken viele Unternehmen darüber nach, Home-Office für ihre Arbeitnehmer einzuführen. Je nach Rechtslage sind dabei allerdings bestimmte Vorgaben zu beachten.
Betriebsrat oder einschlägiger Tarifvertrag
Die erste Frage wird sein, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht oder ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Findet im Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung, ist als erster Schritt nachzuprüfen, ob dieser bereits Regelungen zum Home-Office enthält. Ist dies der Fall, gelten die im Tarifvertrag festgelegten Vorgaben.
Besteht ein Betriebsrat, so muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Telearbeit schließen. Home-Office ist mitbestimmungspflichtig. Eine Vorlage für solche ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz - juristische Theorie und arbeitsrechtliche Praxis
Die Geschichte des Rechtsmissbrauch bei befristeten Arbeitsverträgen zieht sich durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung.
Bis zur entsprechenden Gesetzesänderungen des TzBfG gab es tatsächlich Konstellationen, in denen Mitarbeiter jeweils von Montag bis Freitag befristet wurden, damit der Arbeitgeber keine Vergütung am Wochenende bezahlen muss.
Solche Fälle gehören (hoffentlich) längst der Vergangenheit an, eine sachgrundlose Befristung nach dem TzBfG unterliegt sehr engen Grenzen.
Doch was ist mit Befristungen mit einem Sachgrund ? Wenn der Arbeitgeber also vorweisen kann, einen Mitarbeiter aus gutem Grund nur befristet einsetzen zu können -Beispiel: Schwangerschaftsvertretung. Hier sieht das Gesetz keine Höchstgrenze vor. ... weiter lesen