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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Vermögensauskunft: Überhöhte Forderung kann Ladung kippen
05.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Vermögensauskunft: Überhöhte Forderung kann Ladung kippen

Eine Ladung zur Vermögensauskunft setzt Betroffene unter erheblichen Druck: Wer nicht zahlt, muss seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Viele gehen davon aus, dass der geforderte Betrag schon stimmen wird. Genau das kann riskant sein. Ist die Zahlungsaufforderung zu hoch, kann die Ladung angreifbar sein, auch wenn ein Teil der Forderung tatsächlich vollstreckbar ist. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einem Beschluss vom 28.05.2026 die an zwei Vollstreckungsschuldner gerichteten Ladungen zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgehoben. Der Grund: Der Gerichtsvollzieher hatte bei den Ladungen vom 06.01.2026 einen überhöhten zu vollstreckenden Betrag angesetzt. Das Wichtigste in Kürze Die Ladungen zur Vermögensauskunft wurden aufgehoben. Die Betroffenen mussten auf Grundlage dieser Ladungen...

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Aufstiegslehrgang verpasst: Eilantrag kann nach Kursbeginn zu spät sein
04.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Aufstiegslehrgang verpasst: Eilantrag kann nach Kursbeginn zu spät sein

Wer für den nächsten Karriereschritt einen Lehrgangsplatz braucht, kann nicht beliebig lange darauf hoffen, sich noch per Eilantrag in den laufenden Kurs einzuklagen. Ist der Lehrgang bereits gestartet und ist ein sinnvoller Einstieg nicht mehr möglich, kann sich das Begehren erledigen. Das ist besonders wichtig für Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst , die um Plätze in Qualifizierungen für den Laufbahnaufstieg konkurrieren. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde eines Brandoberinspektors zurückgewiesen, der vorläufig zu einem B IV-Lehrgang zugelassen werden wollte. Das Wichtigste in Kürze Ein Brandoberinspektor wollte im Eilverfahren einen Platz in einem B IV-Lehrgang beim Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen erreichen. Der im März 2026 gestartete Lehrgang hatte...

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Steuerschulden bezahlt: Spielhalle darf trotzdem nicht einfach wieder öffnen
03.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Steuerschulden bezahlt: Spielhalle darf trotzdem nicht einfach wieder öffnen

Wer eine erlaubnispflichtige Spielhalle betreibt, kann sich nach einem behördlichen Widerruf nicht allein darauf verlassen, später offene Steuern zu zahlen. Entscheidend ist, ob die Erlaubnis wieder wirksam ist oder neu erteilt wurde. Für Betreiber ist das praktisch wichtig, weil eine Schließungsverfügung nicht einfach dadurch erledigt ist, dass Rückstände nachträglich beglichen werden. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem Eilverfahren deutlich gemacht, dass nachträgliche Umstände regelmäßig in ein neues Erteilungsverfahren gehören. Das Wichtigste in Kürze Das Eilverfahren wurde eingestellt , weil die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Die Antragstellerin muss die Kosten beider Instanzen tragen, weil ihr Antrag nach Einschätzung des Gerichts...

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