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Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich begutachtet Rechtsanwältin Christiane Kloss in der Niederlassung in Bad Doberan.
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Jetzt Profil anlegenDas Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am 26. September 2024 entschieden, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass Verbrauchern sowohl auf der eigenen Webseite als auch auf Webseiten Dritter über die Vertragsabschlüsse ermöglicht werden, eine klar gekennzeichnete und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche vorzufinden, die keine Zweifel an ihrer Funktionalität zulässt. Kündigungsbutton-Pflicht: Rechtliche Grundlagen § 312k BGB : Verpflichtet Unternehmer, auf Webseiten, die den Abschluss entgeltlicher Dauerschuldverhältnisse ermöglichen, eine leicht zugängliche und eindeutig beschriftete Kündigungsschaltfläche bereitzustellen. Beschriftung der Schaltflächen : Die Kündigungsschaltfläche muss mit "Verträge hier kündigen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet...
weiter lesenMit Beginn des Jahres 2025 treten bedeutende Änderungen für Minijobber in Kraft. Neben einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde wird auch die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen von aktuell 538 Euro auf 556 Euro erhöht. Diese Anpassungen betreffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und bieten neue Chancen, erfordern jedoch auch eine präzise Planung. Verdienstgrenze bei Minijobs: Rechtliche Grundlagen der Anpassung Mindestlohngesetz (MiLoG): Regelt den gesetzlichen Mindestlohn, der ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Sozialgesetzbuch IV (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Definiert die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs, die dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Mit diesen gesetzlichen Grundlagen wird sichergestellt,...
weiter lesenAm 5. September 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass Passagen aus persönlichen Briefen und Tagebucheinträgen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 UrhG erfüllen. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf den Umgang mit persönlichen Aufzeichnungen und deren Veröffentlichung in der heutigen digitalen Welt. Urheberrecht und persönliche Schöpfungen bei Briefen und Tagebucheinträgen Die Entscheidung des OLG Hamburg ( AZ 5 U 51/23 ) basiert auf den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, der Sprachwerke als geschützte Werke definiert. Dabei gelten folgende Grundsätze: Persönliche geistige Schöpfung : Der Text muss individuelle Kreativität erkennen lassen. Damit ein Text als persönliche geistige...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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