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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Wie lange und wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
Im deutschen Arbeitsrecht besteht die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zeitlich zu befristen. Das Arbeitsverhältnis endet anschließend mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig. Daher braucht der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsvertrages nicht begründen.
Wie lange darf eine Befristung dauern?
Die Länge der Befristung im Arbeitsvertrag hängt grundsätzlich davon ab, ob die zeitliche Befristung mit oder ohne sachlichen Grund erfolgt. Dementsprechend ist innerhalb des Arbeitsvertrages detailliert zu prüfen, was der Grund für den befristetet Arbeitsvertrag ist.
Befristung mit sachlichem Grund:
In § 14 Abs. 1 TzBfG hat der Gesetzgeber sachliche Gründe für eine Befristung normiert.
„Die...weiter lesen
Arbeitsrecht
Erleichterung von Kündigungen in katholischen Sozialeinrichtungen
Düsseldorf (jur). Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat Kündigungen in katholischen sozialen Einrichtungen erleichtert. Zwar können nach den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas eigentlich unkündbare Mitarbeiter nur mit der „Auflösung“ der Einrichtung gekündigt werden – an den Begriff der „Einrichtung“ seien aber „keine strengen Anforderungen“ zu stellen, entschied das LAG in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 14. Januar 2015 (Az.: 12 Sa 684/14). Es reiche aus, dass die Einrichtung aus ihrer fachlichen Organisation heraus selbstständig ist.
Konkret ging es um eine heute 49-jährige Frau, die zuletzt als Küchenleiterin in einem Familienzentrum des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V. beschäftigt war....weiter lesen
Steuerrecht
BFH begrenzt Steuer auf Geschenke an Kunden und Arbeitnehmer
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Pauschalsteuer auf Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer begrenzt. Die Steuer danach nur dann fällig, wenn sonst der Empfänger deutsche Einkommensteuer auf den Wert des Geschenks zahlen müsste, entschied der BFH in drei am Mittwoch, 15. Januar 2014, veröffentlichten Leitsatzurteilen (Az.: VI R 57/11, VI R 52/11 und VI R 78/12).
Wer als Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ein Geschenk bekommt, muss dessen Wert eigentlich als Einkommen besteuern. Das Gesetz ermöglicht es aber den schenkenden Unternehmen oder Selbstständigen, die Steuer pauschal mit einem Satz von 30 Prozent abzugelten.
Damit die Geschenke auch wirklich wie erwünscht die Freundschaft erhalten, ist dies auch so üblich. Bislang war...weiter lesen