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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht Arbeitnehmer müssen ihre Erkrankungen gegebenenfalls offenlegen
Erfurt (jur). Wer mit mehreren Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen krank ist, muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. „Dem steht nicht entgegen, dass der hiernach erforderliche Vortrag im Regelfall mit der Offenlegung der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im maßgeblichen Zeitraum verbunden ist“, so der Leitsatz eines am Dienstag, 2. Mai 2023, veröffentlichten Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 93/22). Grundgesetz und EU-Recht seien dadurch nicht verletzt.  Der Kläger arbeitet in der Gepäckabfertigung am Frankfurter Flughafen und war in den Jahren 2019 und 2020 in erheblichem Umfang krank - zwischen dem 24. August 2019 und dem 13. August 2020 an insgesamt 110 Tagen.  Zwischen dem 18. August und 23. ... weiter lesen
Arbeitsrecht Keine „Hauptstadtzulage“ für besser verdienende Landesbeschäftigte
Berlin (jur). Tarifbeschäftigte höherer Entgeltgruppen des Landes Berlin können anders als geringer entlohnte Angestellte keine „Hauptstadtzulage“ verlangen. Zwar gebiete der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die von einem Arbeitgeber aufgestellten Regeln für alle vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleich gelten müssen, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in drei am Freitag, 28. April 2023, bekanntgegebenen Urteilen (Az.: 12 Sa 513/22, 11 Sa 1145/22 und 16 Sa 1672/21). Dies gelte aber nicht für die Hauptstadtzulage, da die dazu geschaffenen Regeln auf das Berliner Abgeordnetenhaus zurückgingen.  Das Land Berlin zahlt seit November 2020 seinen Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 eine monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro. Die ... weiter lesen
Allgemein Vollstreckungsbescheid beantragen oder erhalten - was ist zu tun?
Schulden entstehen immer dann, wenn ein Gläubiger entgegen anderer Vereinbarung nicht für eine Leistung oder Ware bezahlt. Ein Vollstreckungsbescheid ist die Berechtigung eines Gläubigers, Schulden durch Pfändung einzutreiben. Er wird beim Mahngericht beantragt, wenn das Mahnverfahren bereits eingeleitet ist. Ein solcher Bescheid schützt die Schulden vor allem vor Verjährung- und zwar ganze 30 statt drei Jahre lang. Finanzämter haben sogar die Möglichkeit, ohne Einleitung des Mahnverfahrens zu pfänden. Was ist ein Vollstreckungsbescheid? Ganz gleich, ob es sich um nicht bezahlte Miete handelt, unbeglichene Rechnungen oder nicht zurückbezahlte Leihgaben – Schulden sind rechtlich relevant und können eingefordert werden. Wer Schulden hat, wird juristisch als Schuldner bezeichnet. Wem die geschuldeten ... weiter lesen
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