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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Beschluss vom 15. April 2026 (Az. 18 B 1271/25) eine Beschwerde in einem ausländerrechtlichen Eilverfahren teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Den Streitwert setzte das Gericht für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000 Euro fest. Beschwerde teils unzulässig Unzulässig war die Beschwerde nach Auffassung des Gerichts, soweit sie sich gegen die Ziffern 1, 3 und 4 einer Ordnungsverfügung vom 16. September 2025 richtete. Zur Begründung führte der Senat aus, die Beschwerde genüge insoweit nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, weil sie sich nicht mit den entsprechenden Ausführungen im angegriffenen Beschluss auseinandersetze. Dies betreffe sowohl die...
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Ein Münchner hat vor dem Amtsgericht München vergeblich versucht, von seiner Haftpflichtversicherung 3.715,84 Euro zu erhalten. Er hatte diesen Schadensbetrag nach dem geschilderten Vorfall in bar an seinen Bruder übergeben und den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Nach dem im Verfahren dargestellten Geschehen besuchte der Kläger seinen Bruder im Januar 2025. Vor dem Haus rutschte er aufgrund der Witterungsverhältnisse aus, taumelte und konnte sich an einem dort geparkten neuen Mercedes-Geländewagen seines Bruders mit der Hand am Trittbrett abfangen. Dabei seien durch Metall-Applikationen an seiner Winterjacke sowie durch Steinchen auf dem Trittbrett deutlich sichtbare Kratzer am Fenster sowie am Trittbrett entstanden. Die Netto-Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag bezifferte der Kläger auf 2.548,80 Euro, die...
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Das Sozialgericht Landshut hat mit Urteil vom 15.12.2025 (Az. S 16 AL 83/24 ) entschieden, dass eine Rückforderung von Arbeitslosengeld nach § 45 SGB X nur dann zulässig ist, wenn der Leistungsempfänger grob fahrlässig gehandelt hat, was im konkreten Fall verneint wurde. Streit um Arbeitslosengeld-Rückforderung nach Gründungszuschuss Der Kläger meldete sich zum 01.11.2022 arbeitslos und erhielt von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld mit einer Anspruchsdauer von zwölf Monaten. Für den Monat November 2022 wurde die Leistung zunächst bewilligt. Ab dem 01.12.2022 nahm er eine selbstständige Tätigkeit auf und erhielt hierfür einen Gründungszuschuss, der mit Bescheid vom 07.12.2022 für den Zeitraum bis zum 31.05.2023 bewilligt wurde. In diesem Bescheid sowie in einem ausgehändigten Merkblatt wurde...
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