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Jetzt Profil anlegenDas Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 13. Februar 2025 klargestellt, dass die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für den Polizeidienst nur dann verneint werden kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eintreten wird. Gesundheitliche Eignung im Polizeidienst und Vorerkrankungen: Hintergrund des Urteils Der Fall betraf einen Bewerber für den Polizeidienst, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitt, seine Ausbildung jedoch erfolgreich abschloss und alle sportlichen Anforderungen erfüllte. Das Land Rheinland-Pfalz verweigerte ihm dennoch die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und berief sich auf das erhöhte Risiko eines...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil v. 6.2.2025 - 16 U 8/24 eine wichtige Entscheidung zur Berichterstattung über das Privatleben prominenter Personen getroffen. Kernfrage war, in welchem Umfang Medien über private Beziehungsdetails berichten dürfen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Die Berufung eines Verlagshauses wurde weitgehend zurückgewiesen, was klare Maßstäbe für das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht setzt. Selbstöffnung & Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten Ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit einer Berichterstattung ist die sogenannte " Selbstöffnung ". Das OLG Frankfurt stellte klar, dass diese nicht als Freibrief für eine umfassende mediale Durchleuchtung des Privatlebens interpretiert werden...
weiter lesenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 20 SO 20/24 ) entschied am 18.11.2024, dass der Sozialhilfeträger keine Kosten für einen Grabstein übernehmen muss, wenn der Wunsch der Verstorbenen nach einer Bestattung in einem Rasengrab nicht beachtet wurde. Streit um Bestattungskosten und Grabgestaltung Die Klägerin, die Bürgergeld bezieht, ließ ihre verstorbene Mutter in einem Reihengrab bestatten, obwohl die Mutter zu Lebzeiten ausdrücklich eine Beisetzung in einem Wiesengrab gewünscht hatte. Nach der Beerdigung beantragte sie beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten in Höhe von rund 3.600 Euro. In einem vorangegangenen Verfahren hatte sich die beklagte Stadt Wuppertal bereit erklärt, unter Anrechnung des Vermögens der Verstorbenen, rund 300 Euro zu übernehmen. Zehn Monate...
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