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Sozialrecht
Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg
Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az. L 10 U 3232/21 ).
Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz
Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde.
Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, woraufhin die Frau vor Gericht zog. Das Sozialgericht Stuttgart gab ihr zunächst Recht, woraufhin der Versicherungsträger Berufung einlegte. ... weiter lesen
Sozialrecht
Sozialgericht Düsseldorf: Kein Arbeitsunfall bei Hilfe für Schwiegersohn
Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 6 U 284/20 ) hat entschieden, dass die Renovierung im Haus des Schwiegervaters nicht als Arbeitsunfall gilt.
Verletzung bei Schwiegersohn ist kein Arbeitsunfall
Der 51-jährige Kläger unterstützte bei Renovierungsarbeiten im Haus seines Schwiegersohnes, wo dieser mit der Tochter des Klägers und deren Sohn lebte. Während der Arbeiten verletzte sich der Kläger schwer und forderte von der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall, um Leistungen der Unfallversicherung zu erhalten.
Die Berufsgenossenschaft wies dies zurück, da eine "Wie-Beschäftigung" aufgrund der familiären Bindung nicht vorliege.
Familiäre Renovierungsarbeit ist kein Arbeitsunfall
Die 6. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte, dass bei Renovierungsarbeiten für den ... weiter lesen
Steuerrecht
Bundesfinanzhof begrenzt Absetzbarkeit der Zweitwohnungsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter dem Aktenzeichen VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfällt, innerhalb des Höchstbetrags von 1.000 Euro pro Monat für Unterkunftskosten liegt und somit nicht über diesen Betrag hinaus als Werbungskosten abgezogen werden kann.
Münchnerin mit Zweitwohnung scheitert vor BFH wegen Höchstbetragsgrenze
Die Fallkonstellation betraf eine Klägerin, die in München aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Zweitwohnung innehatte. Sie zahlte für diese Wohnung Zweitwohnungsteuern in Höhe von 896 Euro bzw. 1.157 Euro in den strittigen Jahren.
Zusätzlich entstanden ihr für die Wohnung Kosten von über 12.000 Euro jährlich, welche sie als notwendige Mehrkosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend ... weiter lesen