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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Arbeiten an Feiertagen: Vergütung und Besteuerung von Feiertagsarbeit
Die schlechte Nachricht direkt vorweg: Einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge gibt es nicht. Ansprüche auf Feiertagszuschläge können sich aber aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder sogar einer betrieblichen Übung ergeben.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnzuschläge für Feiertagsarbeit
Wer an einem Feiertag arbeiten muss, hat von Gesetzes wegen lediglich einen sogenannten Ausgleichsanspruch. Das heißt, dem Arbeitnehmer muss für die Arbeit an dem Feiertag ein Ersatzruhetag gewährt werden. Fällt der Feiertag auf einen Werktag (Montag bis Samstag), muss der Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen gewährt werden. Fällt der Feiertag auf einen...weiter lesen
Medizinrecht
Krankenhausplan des Landes muss sich am Bedarf orientieren
Greifswald/Berlin (DAV). Die Festlegung eines Krankenhausplanes durch ein Bundesland ist für die Versorgungssicherheit des Bundeslandes wichtig. Es muss gewährleistet sein, dass für die verschiedenen Erkrankungen genügend Krankenhausbetten vorhanden sind. Auch für die Raumplanung eines Landes ist die Verteilung der Krankenhäuser in der Fläche wichtig.
Ebenso für die Krankenhäuser ist die Aufnahme in den Plan von Bedeutung: Nach Aufnahme in den Krankenhausplan haben sie Anspruch auf Förderung und sind automatisch für die Krankenkassen zugelassen. Daher haben Krankenhäuser einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihre Anträge zur Aufnahme korrekt prüfen und richtig entscheiden. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat am 17. April 2014 (AZ: 2 A 34/13) einen...weiter lesen
Sozialrecht
Hartz-IV: Jobcenter muss eventuell für Nachhilfelehrer aufkommen
Jobcenter müssen unter Umständen im Rahmen von Hartz-IV Leistungen die Kosten für eine dauerhafte Nachhilfe übernehmen. Dis hat jetzt das Sozialgericht Braunschweig klargestellt.
Ein Schüler litt insbesondere unter Legasthenie. Er besuchte die 10. Klasse einer Realschule. Seine Eltern bezogen Hartz-IV beziehungsweise eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Als er beim Jobcenter Kostenübernahme für eine dauerhafte Nachhilfe beantragte, stellte sich das Amt quer. Es lehnte dies im Bescheid ab, weil es für dauerhafte Nachhilfen keine rechtliche Grundlage heben würde. Darüber hinaus erbringe der Schüler mittelmäßige Leistungen, so dass seine Versetzung nicht gefährdet sei. Der Schüler zog gegen diesen ablehnenden Bescheid und verklagte das Jobcenter auf...weiter lesen