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Rechtstipps zum Thema Anwalt Bankrecht Kapitalmarktrecht Aalen


Bankrecht und Kapitalmarktrecht Angriff auf Targobank-Konto/Guthaben abverfügt - Targobank AG erstattet Kontoinhaber Schaden!
In einem von unseren Kanzlei begleiteten Mandat wurden unserem Mandanten von seinem Girokonto bei der Targo Bank insgesamt € 9.000,00.- auf ein italienisches Konto ohne Autorisierung unseres Mandanten durch einen Straftäter abverfügt. Zufällig entdeckte unser Mandant den Schaden im Online-Banking, meldete den Schaden und erstattete Strafanzeige. Nachdem die Targobank AG seinem Erstattungsverlangen nicht nachkam, wurde die Bank von uns anwaltlich zur Schadensregulierung aufgefordert. Diese erstatte unserem Mandanten den gesamten Betrag! Wir freuen uns über dieses Ergebnis. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ein Fall von Onlinebetrug und Bankenversagen – Ami Solutions
Eine perfide Masche: Peter Maffay als Lockvogel Bekanntermaßen haben Kulturschaffende zur Zeit der Corona-Krise viele Einschränkungen in ihrer Arbeit erlebt. Wie konnten sie diese Zeit finanziell überstehen? Eine interessante Antwort darauf gab ein Video im Internet, das ein angebliches Interview der Tagesschau mit Peter Maffay zeigte. In diesem vermeintlichen Interview erklärte der Künstler, wie er während der Corona-Krise an Geld gekommen ist, um die mangelnden Einnahmen infolge der Auftrittsverbote abzufedern und diese schwierige Zeit wirtschaftlich gut zu überstehen. Die Lösung: Der Musiker soll bei der Handelsplattform Ami Solutions Geld angelegt und damit ein lukratives Geschäft gemacht haben. Unser Mandant hatte das Video gesehen und fand es glaubwürdig. Das ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Insiderhandel: Erlöse aus untauglichem Versuch unterliegen der Einziehung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 25. Juli 2024, dass selbst die Erlöse aus einem lediglich versuchten Insiderhandel der Einziehung unterliegen. Dies gilt auch, wenn der Täter in der irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere kauft und diese anschließend veräußert. Die Einziehung solcher Erlöse zeigt eine neue Konsequenz für Akteure auf den Finanzmärkten auf, welche bei falscher Annahme von Insiderinformationen weiterhin rechtliche Folgen zu tragen haben. Die Entscheidung im Detail In seinem Beschluss vom 25. Juli 2024 stellte das OLG Frankfurt am Main (Az. 7 Ws 253/23) klar, dass selbst ein untauglicher Versuch des Insiderhandels, also ein bloßer Versuch ohne tatsächliches Insiderwissen , als rechtswidrige Tat einzustufen ist. Der gesamte Erlös aus dem ... weiter lesen
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