Wormser Str. 62 , 64625 Bensheim
Zum Rechtsgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Helmut Kellermann (Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) mit Fachanwaltsbüro in Bensheim.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Mit seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2024 ( Az. 29 U 100/24 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die zivilrechtliche Haftung bei betrügerisch veranlassten Zahlungen präzisiert. Das Gericht stellte fest, dass Opfern von Telefonbetrug ein Direktzahlungsanspruch gegen den Geldwäscher zusteht. Kurz gesagt: Auch wenn das Opfer grob fahrlässig gehandelt hat, wird dessen Mitverschulden bei einem direkten Zahlungsanspruch gegen den Geldwäscher nicht angerechnet. Die Begründung der zivilrechtlichen Haftung Geldwäsche: Der deliktische Anspruch des Opfers Die dem Verfahren zugrunde liegende Sachlage betraf eine Klägerin, welche infolge eines organisierten Telefonbetrugs ( Phishing ) unter psychologischem Druck eine Überweisung an ein fremdes Konto autorisierte. Unmittelbar nach Gutschrift leitete der...
weiter lesen
Postbankkunden aufgepasst! Phishing-Fall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-! Sie sind Opfer eines Phishing-Angriffs und Kundengelder wurden von Ihrem Postbankkonto abverfügt! Gute Nachricht: In einem von uns betreuten Fall erstattete die Postbank unserem Mandanten des gesamten Schaden in Höhe von € 69.000,00.- ! Unserem Mandanten war im Zuge einer verlustig gegangenen Zahlungskarte der Postbank, einhergehender Sperrung und Neubestellung einer solchen durch strafrechtlich relevante Handlungen per 06.10.2025 ein Schaden in Höhe von € 69.000,00.- (€ 4.000,00.- (Barabhebung) und per Überweisung: € 35.000,00.-/€ 30.000,00.-) im Zuge von drei nicht autorisierten Transaktionen auf Drittkonten entstanden....
weiter lesen
Konto leergeräumt oder Kreditkarte missbraucht? Haftet Ihre Bank? Sie wurden quasi über Nacht um Ihr Vermögen gebracht oder relevante Geldbeträge wurden gegen Ihren Willen abverfügt und auf Drittkonten transferiert? Dann sollten Sie an eine Inanspruchnahme Ihrer Bank/Ihres Zahlungsdienstleisters denken! Hintergrund: Bei fehlender Autorisierung eines Zahlungsvorgangs haben Sie einen Anspruch gegen Ihre Bank auf Kontowiederherstellung - § 675 u S. 2 BGB. Dies hat seitens Ihrer Bank unverzüglich zu geschehen". Sie haben den Schaden mitverursacht? Selbst dies schadet in der Regel nicht, wenn Ihre Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat (sog. 2-Faktor-Authentifizierung )! Diese ist nur gegeben, wenn Ihnen im...
weiter lesen