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Zum juristischen Thema Bankrecht und Kapitalmarktrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwältin Barbara Riegel (Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) aus der Stadt Darmstadt.
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Fachanwalt Mathias Metzger mit Rechtsanwaltskanzlei in Darmstadt bietet anwaltliche Hilfe und erörtert Fragen im Fachgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2025 ( Az. IV ZR 161/24 ) entschieden, dass bei einer Geldüberweisung die Gefahr des Verlusts nicht auf den Gläubiger übergeht, wenn die Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten in einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf gefälscht wurde. Diese Klarstellung zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen ist für alle Unternehmen und Selbstständigen, die regelmäßig hohe Beträge transferieren, von eminenter Bedeutung. Der atypische Sachverhalt: Gefälschte IBAN durch Kontomanipulation auf dem Postweg Bei der Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs wurde das Vergleichsdokument mit der korrekten IBAN gestohlen und von einer unbekannten Person manipuliert . Die Beklagten überwiesen daraufhin 20.000 Euro auf ein gefälschtes Konto und...
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Ein Schuldner, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sieht sich oft mit ernsthaften Konsequenzen konfrontiert. Im Folgenden werden die verschiedenen Aspekte des Kreditverzugs und die Möglichkeiten, die einem Schuldner zur Verfügung stehen, erörtert. Rechtsstellung des Schuldners im Kreditverzug Im Rahmen eines Kreditvertrags verpflichtet sich der Schuldner, bestimmte Zahlungen an den Gläubiger zu leisten. Diese Zahlungen können in Form von Zinsen und Tilgungen erfolgen. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, tritt der Zahlungsverzug ein. Ein solcher Verzug hat verschiedene rechtliche Konsequenzen, die sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger relevant sind. Rechtsmittel und Möglichkeiten für Schuldner Wenn der...
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Mit Meldung vom 19.11.2025 warnt die Finanzaufsicht BaFin vor WhatsApp Gruppen wie z.B. Vermögensclub G 138, Vermögensklub G 136, Börsenclub Select C2 199, Greenhill-4359-VIP, GCLLP Aktienakademie (F 6) sowie GCLLP Finanz-Lernrunde-F 117, welche allesamt von „Greenhill" betrieben werden. In diesen WhatsApp Gruppen werden laut Meldung der Bafin Verbraucherinnen u. Verbraucher dazu verleitet, über die Greenhill-App Finanzinstrumente zu handeln. Die Betreiber dieser Gruppen sind unbekannt. Hier besteht ein Verdacht dahingehend, dass diese unbekannten Betreiber Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin betreiben. Diese unbekannten Betreiber werden laut BaFin nicht von ihr beaufsichtigt und sind in keiner Weise mit dem lizenzierten...
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