Münsterstr. 18 , 33330 Gütersloh
Rechtsanwalt Dirk Arning mit Kanzleiniederlassung in Gütersloh bearbeitet Rechtsfälle fachmännisch bei Rechtsfragen im Fachgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
In der Praxis beginnt der Konflikt häufig mit einem Schreiben einer Bank, eines Finanzdienstleisters oder eines Inkassounternehmens, in dem Sie zur Zahlung von Raten oder einer angeblich fälligen Restschuld aus einem Online-Darlehensvertrag aufgefordert werden. Oft sind diesem Schreiben Vertragsunterlagen beigefügt, die Sie vorher nie gesehen haben, oder es wird lediglich auf einen vermeintlich elektronisch abgeschlossenen Vertrag verwiesen. Hinzu kommen nicht selten Rücklastschriftgebühren, Verzugszinsen und Inkassokosten, die die Forderung weiter erhöhen. Parallel tauchen manchmal negative Einträge in Auskunfteien wie der Schufa auf, die Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und zum Beispiel Probleme bei der Wohnungssuche oder bei anderen Finanzierungen verursachen können. In vielen...
weiter lesen
Online-Trading-Betrug wird inzwischen häufig technisch ausgesprochen professionell inszeniert. Geschädigte erhalten Zugang zu einem persönlichen Handelsbereich, sehen dort angebliche Käufe und Verkäufe, aktuelle Kursbewegungen und oftmals erhebliche Gewinne. Teilweise wird sogar eine eigene Trading-App bereitgestellt. Gerade diese professionelle Darstellung vermittelt den Eindruck, dass tatsächlich mit Aktien, Kryptowährungen, Devisen oder anderen Finanzinstrumenten gehandelt wird. Bei betrügerischen Plattformen kann das gesamte Handelskonto jedoch lediglich eine Simulation sein. Die dort angezeigten Gewinne und Guthaben müssen mit tatsächlich vorhandenem Vermögen nichts zu tun haben. Wie funktioniert ein Trading-App-Betrug? Nach der Registrierung...
weiter lesen
Bankkarte nicht erhalten: Wer haftet für unbefugte Abbuchungen? Wird eine neue Bankkarte auf dem Versandweg abgefangen und anschließend von Dritten missbraucht, stellt sich die Frage, wer den finanziellen Schaden tragen muss. Hat der Kontoinhaber die Zahlungen oder Bargeldabhebungen nicht veranlasst, muss die Bank die Belastungen grundsätzlich ausgleichen. Die Verwendung der Originalkarte und der richtigen PIN bedeutet nicht automatisch, dass der Kunde den Vorgang autorisiert oder den Missbrauch grob fahrlässig ermöglicht hat. Was gilt bei einer nicht erhaltenen Bankkarte? Hat der Kunde die Bankkarte nicht erhalten, konnte er sie weder sicher verwahren noch vor dem Zugriff Dritter schützen. Die üblichen Sorgfaltspflichten im Umgang mit einer Bankkarte setzen...
weiter lesen