Nikolaus-Otto-Straße 1, 40721 Hilden
Rechtsprobleme zum Themengebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht beantwortet Rechtsanwalt Rainer Schlottmann (Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) vor Ort in Hilden.
Mühlenhof 7 - 9 , 40721 Hilden
Rechtsanwältin Bettina Köhncke mit Fachanwaltskanzlei in Hilden bearbeitet Rechtsfälle jederzeit gern bei juristischen Fällen aus dem Bereich Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
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Böse Bescherung kurz vor Weihnachten für die Sparkasse Karlsruhe. Nicht hinreichende Vergleichsbereitschaft stellte sich für die Sparkasse als fatal heraus: OLG Karlsruhe/17. Zivilsenat weist Berufung der Beklagten zurück und gibt unserer Klage vollumfänglich Recht! Unser Mandant ist überglücklich! Dieser Fall hat Signalwirkung! Wir berichteten bereits im Jahr 2023 nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils (Landgericht Karlsruhe) wie folgt: Herbe Niederlage für die Sparkasse Karlsruhe vor dem Landgericht Karlsruhe (Urt. v. 23.11.2023, 2 O 312/22, nicht rechtskräftig)! Dem betroffenen Sparkassenkunden wurde durch 122 (!) Belastungsbuchungen im Raum Bonn das Konto leergeräumt. Die Sparkasse Karlsruhe wurde...
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Mit (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 22.12.2025 hat das Landgericht Osnabrück der Klage eines von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Busko vertretenen Anlegers gegen die Cleantech Management GmbH auf Zahlung von Schadensersatz in voller Höhe stattgegeben. Der Anleger hatte sich sowohl an der 2. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG als auch an der 5. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt und hier insgesamt über 45.000,- € eingezahlt. Da der Anleger bei Vertragsschluss durch den Vermittler nicht vollständig aufgeklärt wurde, wurde die Cleantech Management GmbH als Gründungsgesellschafterin und Komplementärin der beiden genannten Gesellschaften auf Schadensersatz in Anspruch genommen. ...
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2025 ( Az. IV ZR 161/24 ) entschieden, dass bei einer Geldüberweisung die Gefahr des Verlusts nicht auf den Gläubiger übergeht, wenn die Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten in einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf gefälscht wurde. Diese Klarstellung zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen ist für alle Unternehmen und Selbstständigen, die regelmäßig hohe Beträge transferieren, von eminenter Bedeutung. Der atypische Sachverhalt: Gefälschte IBAN durch Kontomanipulation auf dem Postweg Bei der Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs wurde das Vergleichsdokument mit der korrekten IBAN gestohlen und von einer unbekannten Person manipuliert . Die Beklagten überwiesen daraufhin 20.000 Euro auf ein gefälschtes Konto und...
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