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Mit Meldung vom 19.11.2025 warnt die Finanzaufsicht BaFin vor WhatsApp Gruppen wie z.B. Vermögensclub G 138, Vermögensklub G 136, Börsenclub Select C2 199, Greenhill-4359-VIP, GCLLP Aktienakademie (F 6) sowie GCLLP Finanz-Lernrunde-F 117, welche allesamt von „Greenhill" betrieben werden. In diesen WhatsApp Gruppen werden laut Meldung der Bafin Verbraucherinnen u. Verbraucher dazu verleitet, über die Greenhill-App Finanzinstrumente zu handeln. Die Betreiber dieser Gruppen sind unbekannt. Hier besteht ein Verdacht dahingehend, dass diese unbekannten Betreiber Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin betreiben. Diese unbekannten Betreiber werden laut BaFin nicht von ihr beaufsichtigt und sind in keiner Weise mit dem lizenzierten...
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Die Funktion der Banken erstreckt sich weit über die bloße Verwahrung von Geld hinaus. In einer zunehmend komplexen Finanzwelt sind sie auch Berater ihrer Kunden, wenn es um Anlagemöglichkeiten, Kredite oder Versicherungsprodukte geht. Diese Beratungsleistung ist für viele Kunden von zentraler Bedeutung und setzt volles Vertrauen in die Kompetenz der Bank voraus. Doch was geschieht, wenn die Beratung fehlerhaft ist? Welche Rechte haben die Kunden und welche Pflichten liegen aufseiten der Banken? Um diese Fragen zu beantworten, ist es unerlässlich, die rechtlichen Grundlagen der Bankberatung eingehend zu beleuchten. Rechtsnatur der Bankberatung Die Bankberatung stellt eine besondere Art von Dienstleistung dar, die zahlreiche rechtliche Aspekte umfasst. Grundsätzlich kann zwischen der...
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Mit seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2024 ( Az. 29 U 100/24 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die zivilrechtliche Haftung bei betrügerisch veranlassten Zahlungen präzisiert. Das Gericht stellte fest, dass Opfern von Telefonbetrug ein Direktzahlungsanspruch gegen den Geldwäscher zusteht. Kurz gesagt: Auch wenn das Opfer grob fahrlässig gehandelt hat, wird dessen Mitverschulden bei einem direkten Zahlungsanspruch gegen den Geldwäscher nicht angerechnet. Die Begründung der zivilrechtlichen Haftung Geldwäsche: Der deliktische Anspruch des Opfers Die dem Verfahren zugrunde liegende Sachlage betraf eine Klägerin, welche infolge eines organisierten Telefonbetrugs ( Phishing ) unter psychologischem Druck eine Überweisung an ein fremdes Konto autorisierte. Unmittelbar nach Gutschrift leitete der...
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