Herzogstr. 28 , 42103 Wuppertal
Rechtsangelegenheiten zum Fachgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht werden bearbeitet von Rechtsanwältin Dr. Brigitte Hanisch (Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) in Wuppertal.
Wall 21 , 42103 Wuppertal
Zum Schwerpunkt Bankrecht und Kapitalmarktrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Matthias Hauer (Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) in dem Ort Wuppertal.
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Handeln wie institutionelle Großinvestoren, Zugang zu besonderen Börsengeschäften und außergewöhnlich hohe Gewinne: Mit solchen Versprechen werden Anleger in WhatsApp- und Telegram-Gruppen zur Eröffnung eines angeblichen DMA-Kontos bewegt. Doch Achtung: Dieses Vorgehen wird gezielt für Anlagebetrug eingesetzt. Besonders deutlich werden die Warnsignale, wenn die Plattform eine Auszahlung verweigert und stattdessen weitere Einzahlungen verlangt. Kurz erklärt Direct Market Access (DMA) ist ein reales Handelsmodell. Die Bezeichnung allein belegt weder die Seriosität eines Anbieters noch die Ausführung tatsächlicher Börsengeschäfte. Angebliche Professoren, Analysten und Assistentinnen können Teil einer inszenierten Investmentgruppe sein....
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Börsenprofessoren, Trading-Signale und hohe Gewinne: Erfahren Sie, wie betrügerische WhatsApp-Investmentgruppen vorgehen und was Betroffene tun können. Der Einstieg wirkt oft unverbindlich: Eine WhatsApp-Gruppe verspricht kostenlose Aktienanalysen und Trading-Signale. Ein angeblicher „Professor“ oder Börsenexperte erläutert die Märkte, andere Mitglieder berichten von Gewinnen, eine Assistentin beantwortet persönliche Fragen. Erst nach einiger Zeit wird eine bestimmte Handelsplattform empfohlen. Dort sollen die Gruppenmitglieder Geld einzahlen, um höhere Gewinne erwirtschaften zu können. Doch Vorsicht: Dieses Vorgehen wird gezielt für Anlagebetrug eingesetzt. Die Erfolgsmeldungen und die persönliche Betreuung sollen Vertrauen schaffen. Danach werden Anleger zu...
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Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch eine Bank – Ordentliche und außerordentliche Kündigung – Voraussetzungen Ausgangspunkt Für die Kündigung durch die Bank ist zunächst zu unterscheiden, ob der Verbraucherdarlehensvertrag eine bestimmte Laufzeit hat, ob eine Zeit für die Rückzahlung überhaupt bestimmt ist und ob es sich um einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag handelt. Daneben ist zu prüfen, ob eine Zahlungsverletzung vorliegt oder ein sonstiger wichtiger Grund die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Die zentralen gesetzlichen Anknüpfpunkte sind insbesondere §§ 488 III, 490, 498, 499 BGB. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs enthält § 498 BGB für Verbraucherdarlehen besondere,...
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