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Verwaltungsrecht
Kein Waffenschein für KSK-Soldat
Münster (jur). Ein mehrfach in Afghanistan eingesetzter Bundeswehrsoldat und Mitglied des Spezialkommandos der Bundeswehr (KSK) muss in Deutschland nicht häufiger islamistische Anschläge auf seine Person fürchten als die Allgemeinbevölkerung. Er hat daher auch keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins, urteilte am Mittwoch, 30. August 2023, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 20 A 2355/20).
Der in Bielefeld lebende KSK-Soldat hatte wegen seiner früheren Einsätze in Afghanistan Vergeltungsanschläge islamistischer Terrorgruppen gegen sich befürchtet. Er beantragte daher beim Polizeipräsidium die Erteilung eines Waffenscheins, der zum Führen einer Schusswaffe berechtigt.
Doch darauf hat er keinen Anspruch, urteilte das OVG. Nur wenn Personen, die Angriffe ... weiter lesen
Sozialrecht
Kranken- und Pflegekassen müssen Aufgaben weitgehend selbst erledigen
Kassel (jur). Die Möglichkeit der Kranken- und Pflegekassen zur Ausgliederung bestimmter Aufgaben auf externe Dienstleister sind eng begrenzt. Zulässig ist dies nur mit einer gesetzlichen Grundlage, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch, 30. August 2023, in Kassel (Az.: B 3 A 1/23 R). Danach ist den Krankenkassen die Ausgliederung von Tätigkeiten verboten, die sich auf die Leistungsansprüche der Versicherten beziehen. Bei den Pflegekassen gibt es eine gesetzliche Grundlage nur für die Pflegeberatung.
Nach Angaben des Klägeranwalts und auch des beklagten Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn (früher Bundesversicherungsamt) sind Ausgliederungen an Dienstleister bei den Kassen derzeit ein großes Thema. Das Bundesamt überprüfe derzeit rund 20 entsprechende Verträge meist kleinerer Kranken- und ... weiter lesen
Sozialrecht
Volle Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlung möglich
Kassel (jur). Ehepaare mit verschiedener gesetzlicher und privater Krankenversicherung können sich die Kosten einer Kinderwunschbehandlung vollständig erstatten lassen. Denn wenn die private Krankenkasse hier des Mannes die Hälfte der Kosten übernimmt, muss trotzdem auch die gesetzliche Kasse der Frau die Hälfte der Kosten bezahlen, urteilte am Dienstag, 29. August 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 13/22 R).
Laut Gesetz haben unfruchtbare Ehepaare Anspruch auf Erstattung der Hälfte der Kosten für bis zu drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Auf den Grund der Unfruchtbarkeit kommt es nicht an, es gibt aber andere Voraussetzungen. So muss die Frau noch unter 40 und der Mann unter 50 Jahre alt sein. Zudem dürfen „ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet ... weiter lesen