Anwalt Baurecht und Architektenrecht Aalen – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Aalen (© Kzenon / fotolia.com)

Das Baurecht ist extrem diffizil. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Veränderung oder Beseitigung eines Baus betreffen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht hingegen normiert die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Aalen


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Aalen

... ein Haus? Dann stellen Sie sich auf rechtliche Probleme ein

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit Rechtsproblemen konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Vorstellungen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Ferner zu beachten: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Ferner von immenser Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In der BRD regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Scheint das Grundstück passend, um den Bau umzusetzen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist, dass in etlichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Hier genügt es, das Bauvorhaben dem Amt anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Leistungen am Bau präzise abzuklären. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich damit sparen ließe. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Primär, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.

Was machen, wenn es zu Mängeln am Bau gekommen ist?

Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Hier werden nun etwaige Baumängel offensichtlich. Werden Baumängel offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Aalen sind eine ganze Reihe an Bauanwälten ansässig. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Aalen zu finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht aus Aalen ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des gesamten Bauvorhabens betreuen und beraten. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich überdies mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Anwalt zum Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann sollten Sie einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kontaktieren?

Aber nicht bloß, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Hilfe eines Anwalts für Baurecht in Aalen in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Anwalt eine unentbehrliche Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die diffiziler sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu konsultieren. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Außerdem ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.

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