Das Baurecht ist ein außerordentlich schwieriges Rechtsgebiet und häufig steht für beide Parteien einiges auf dem Spiel. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen Rechtsvorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) normiert. Das private Baurecht dagegen normiert die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im BGB sind die allermeisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier u.a. das Nachbarschaftsrecht, ...
Kaiser-Wilhelm-Ring 14 , 92224 Amberg
Rechtsanwältin Meike Becker mit Fachanwaltsbüro in Amberg betreut Fälle kompetent bei juristischen Auseinandersetzungen zum Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht.

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Wenn ein Wohnhaus in der Nachbarschaft zu einer gewerblichen Unterkunft für Monteure umgebaut werden soll, befürchten Anwohner oft mehr Lärm, mehr Verkehr und eine spürbare Belastung im Alltag. Viele glauben, schon solche Befürchtungen müssten ausreichen, um eine Baugenehmigung zu kippen. Die Entscheidung zeigt jedoch: Wer als Nachbar gegen eine Baugenehmigung vorgeht, muss eine konkrete Verletzung eigener nachbarschützender Rechte darlegen. Allgemeine Kritik an Lärm, Stellplätzen oder baulichen Fragen genügt nicht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag einer Nachbarin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit bleibt es bei der Abweisung ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für den Um- und Ausbau sowie die Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu gewerblichen Unterkünften für Monteure mit...
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Wer sich durch ein neues Bauvorhaben in der Umgebung beeinträchtigt fühlt, kann nicht automatisch einen Baustopp erreichen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben gerade nachbarschützende Vorschriften verletzt. Ein bloß dominierender Eindruck reicht dafür nach dem Beschluss nicht aus. Im konkreten Fall wollte ein Nachbar erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen eine genehmigte Gewächshausanlage mit Bürogebäude und Mehrzweckhalle angeordnet wird. Das Oberverwaltungsgericht NRW wies seine Beschwerde zurück. Das Wichtigste in Kürze Ein Nachbar scheiterte mit dem Versuch, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen eine Baugenehmigung anordnen zu lassen. Das Gericht sah nach summarischer Prüfung keine Verletzung nachbarschützender Vorschriften . Eine erdrückende Wirkung...
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Wer sein Haus sanieren oder umbauen will, plant oft zuerst mit einem festen Budget. Wird die spätere Architektenplanung dann deutlich teurer als besprochen, stellt sich eine heikle Frage: Muss der Bauherr trotzdem ein Honorar zahlen, obwohl er sich die Planung so gar nicht leisten kann? Genau darum ging es in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle. Eine Architektin verlangte eine Abschlagszahlung , obwohl ihre Planung die aus Sicht des Gerichts vereinbarte Baukostenobergrenze um mehr als 50 Prozent überschritt. Für private Bauherren ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Ein Kostenrahmen ist nicht bloß eine unverbindliche Zahl, wenn er erkennbar Grundlage des Auftrags ist. Das Wichtigste in Kürze Das OLG Celle hat die Berufung der Architektin zurückgewiesen; die Klage wurde auch...
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Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit Rechtsproblemen konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ebenfalls von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und alle anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über einzelne baurechtliche Fragestellungen entscheiden zu lassen. Zu erwähnen ist überdies, dass bestimmte Bauvorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Hier reicht es aus, den Bau dem Amt anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Oberste Priorität sollte es hier haben, alle Bauleistungen genauestens abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich damit sparen ließe. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Gerade Mängel am Bau sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.
Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau beendet ist. Das sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich. Hier werden nun etwaige Baumängel offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Amberg haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte im Baurecht niedergelassen. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Amberg zu finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht aus Amberg kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt im Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des gesamten Bauprojekts beraten und betreuen. Er wird außerdem darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich überdies mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Ebenfalls ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Jedoch ist es nicht bloß als Bauherr angebracht, sich von einem Rechtsanwalt im Baurecht aus Amberg rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer sinnvoll ist, sich sofort an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mind. 1 x im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist somit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.