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Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie zum Beispiel: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im BGB finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

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Zum Themenbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Wolfgang Kaup (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in dem Ort Aschaffenburg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Aschaffenburg


Baurecht und Architektenrecht Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windenergie vor Vogelschutz
Köln (jur). Nach aktuellem Recht muss der Vogelschutz gegenüber der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zweifel zurückstehen. Ein Windpark ist danach auch in einem Vogelschutzgebiet möglich, wie am Donnerstag, 19. Januar 2023, das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 14 L 387/22). Es wies damit einen Eilantrag des Naturschutzbunds (NABU) zum Windpark Butendiek ab.  Der Windpark mit 80 Windrädern wurde bereits 2002 genehmigt, aber erst in den Jahren 2014 und 2015 gebaut. Er liegt 35 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht.  Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern gelangte das Bundesamt für Naturschutz im November 2020 zu der Auffassung, dass der Windpark – anders als ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windräder im Wald dürfen Bundesländer nicht generell verbieten
Karlsruhe. Windräder in Waldgebieten dürfen Bundesländer nicht generell verbieten, da ihnen diesbezüglich die Gesetzgebungskompetenz fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss Urteil gegen den Freistaat Thüringen am Donnerstag, 10. November 2022 (Az.: 1 BvR 2661/21) entschieden hat. Das Land greife in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann nach Thüringer Landesrecht nicht genehmigt werden. Im Freistaat sind rund 34 Prozent der Fläche bewaldet. Vom Verbot seien auch sogenannte Kalamitätsflächen umfasst, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Waldschäden wegen Stürmen oder Schädlingsbefall momentan ohnehin kaum möglich ist. Hier sind Eigentümer derartiger Waldflächen ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Aschaffenburg

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Aschaffenburg
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Rechtsprobleme beim Hausbau sind keine Seltenheit

Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Grundstückskauf an. Möchte man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ebenso von großer Wichtigkeit: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Erscheint das Grundstück optimal, um das Bauvorhaben umzusetzen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Anzumerken ist überdies, dass bestimmte bauliche Vorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, wenigstens in manchen Landesbauordnungen. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Es ist hier wichtig, bereits im Voraus die diversen Bauleistungen exakt abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, in jedem Fall vermieden werden sollte. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Primär, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.

Mängel am Bau? Schwierigkeiten am Bau? Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt zum Baurecht konsultieren

Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Gibt es Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem derartigen Fall dringend angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Aschaffenburg sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird somit schnell einen fachkundigen Anwalt für Baurecht in Aschaffenburg finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Aschaffenburg kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Seltenheit darstellen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Außerdem ist der Rechtsanwalt im Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht ist der fachkundige Partner an Ihrer Seite

Allerdings ist es nicht nur als Bauherr sinnvoll, sich von einem Fachanwalt zum Baurecht aus Aschaffenburg rechtlich unterstützen zu lassen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss daneben entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.

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