Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie zum Beispiel: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im BGB finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Eine wichtige Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht. Rechtsprobleme beim Hausbau sind keine Seltenheit Ist der Bau eines Hauses geplant, ...
Goldbacher Str. 5 , 63739 Aschaffenburg
Zum Themenbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Wolfgang Kaup (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in dem Ort Aschaffenburg.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
weiter lesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
weiter lesen
Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Gibt es Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem derartigen Fall dringend angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Aschaffenburg sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird somit schnell einen fachkundigen Anwalt für Baurecht in Aschaffenburg finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Aschaffenburg kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Seltenheit darstellen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Außerdem ist der Rechtsanwalt im Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Allerdings ist es nicht nur als Bauherr sinnvoll, sich von einem Fachanwalt zum Baurecht aus Aschaffenburg rechtlich unterstützen zu lassen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss daneben entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.