Anwalt Baurecht und Architektenrecht Beckum – Fachanwälte finden!

Ehemaliges Kreisständehaus Beckum
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Beckum (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Baurecht ist mit allen seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung sehr komplex. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im BGB. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Beckum


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Beckum

... rechtliche Probleme ein

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den meisten Fällen an erster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Auch wichtig: die Erschließung. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ebenfalls von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In Deutschland regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Scheint das Grundstück optimal, um den Bau umzusetzen, dann kann es erworben werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist der Bau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über einzelne baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Bemerkt werden muss ferner, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in bestimmten Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Ist dies so, muss das geplante Bauvorhaben lediglich der Behörde angezeigt werden. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Leistungen am Bau genauestens abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind rechtliche Probleme keine Seltenheit.

Was machen, wenn es zu Baumängeln gekommen ist?

Ist der Bau beendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offensichtlich. Es ist keine Seltenheit, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall unbedingt angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Beckum sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird somit zügig einen fachkundigen Rechtsanwalt im Baurecht aus Beckum finden. Der Anwalt für Baurecht in Beckum kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt im Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des gesamten Bauvorhabens betreuen und beraten. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Bauanwalt kennt sich überdies mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Zu nennen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Darüber hinaus ist der Jurist der optimale Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein enormes fachliches Wissen in Theorie und Praxis

Jedoch ist es nicht bloß als Bauherr angebracht, sich von einem Rechtsanwalt zum Baurecht aus Beckum rechtlich unterstützen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten 3 Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Architektenrecht bzw. Baurecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss zudem mind. einmal pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Keine Frage also, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

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