Das Baurecht ist ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Bei einem Hausbau kann jede Menge schiefgehen - rechtliche Probleme sind keine Ausnahme Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ...
Wormser Str. 62 , 64625 Bensheim
Aktuelle Rechtsfälle aus dem Fachbereich Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Ronald Dallhammer (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in Bensheim.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der Außenbereich. Hier werden nun etwaige Baumängel offensichtlich. Liegt ein Baumangel wie z.B. eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger weigert sich, eine Mängelbeseitigung vorzunehmen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Bensheim sind etliche Anwälte zum Baurecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Bensheim zu finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht aus Bensheim ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des gesamten Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird überdies auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Zu nennen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt für Baurecht der beste Ansprechpartner.
Aber nicht bloß, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Fachanwalts für Baurecht in Bensheim in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine große Hilfe. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die komplexer sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu konsultieren. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mindestens 1 x pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Keine Frage also, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin im Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.