Anwalt Baurecht und Architektenrecht Bergneustadt – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist sehr komplex. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) normiert. Das private Baurecht dagegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.
Ein Hausbau ist ein anspruchsvolles Projekt, das oft mit rechtlichen Problemen einhergeht
Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den meisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Möchte man ein Grundstück erwerben, dann sollte auf jeden Fall unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ebenso von großer Bedeutung: die Erschließung. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau geeignet und alle anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Hausbau beginnen. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Anzumerken ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung freigestellt ist. Hier genügt es, das Bauvorhaben dem Amt anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen / Bauträger abgeschlossen. Es ist hierbei wichtig, bereits im Vorfeld die diversen Bauleistungen genau abzuklären. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Primär, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Ein Bauanwalt ist der richtige Ansprechpartner bei sämtlichen Problemen rund um den Bau
Ist der Bau beendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Hier werden nun etwaige Mängel am Bau offenkundig. Liegt ein Baumangel wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger weigert sich, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Bergneustadt sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Es wird also keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Bergneustadt zu finden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht aus Bergneustadt kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Fachanwalt im Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauvorhabens unterstützend zur Seite stehen. Er wird außerdem darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall z.B. eine Abrissverfügung anfechten. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht ist der fachkundige Partner an Ihrer Seite
Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts zum Baurecht aus Bergneustadt nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets sinnvoll ist, sich umgehend an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und das sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. Zumindest 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss außerdem an einem speziellen Fachlehrgang teilgenommen haben. Daneben muss er mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.