Anwalt Baurecht und Architektenrecht Bruchsal – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist mit all seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung außerordentlich komplex. Grundsätzlich wird im dt. Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht dagegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Bruchsal
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Bruchsal
Streitigkeiten beim Hausbau? Das ist keine Seltenheit
Bei einem Bauvorhaben mit Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Will man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Außerdem zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Mit Erschließung sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ferner von immenser Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In der BRD regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau geeignet und alle anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übersandt. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Bemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in manchen Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Verhält sich dem so, muss das geplante Bauvorhaben lediglich dem Amt angezeigt werden. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Wichtigkeit. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hier haben, sämtliche Leistungen am Bau präzise abzuklären. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Gerade im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.
Mängel am Bau? Probleme am Bau? Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt zum Baurecht kontaktieren
Ist der Bau fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offenkundig. Es ist keine Seltenheit, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall dringend angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Bruchsal sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Bruchsal zu finden. Der Anwalt für Baurecht aus Bruchsal kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt zum Baurecht wird auch sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauprojekts mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er wird überdies darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall zum Beispiel eine Abrissverfügung anfechten. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Mit einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht an der Seite haben Sie die ideale Basis, um Ihr Recht durchzusetzen
Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Anwalts zum Baurecht in Bruchsal nutzen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei schwierigeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den letzten drei Jahren zumindest achtzig Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss zudem mind. einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen fundierten fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.