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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 2 A 21/23 ) hat entschieden, dass der Denkmalschutz in der UNESCO-Altstadt von Goslar über dem Interesse an einer Solaranlage steht. Eine Genehmigung wurde verweigert, da es sich um einen besonders schweren Eingriff in das geschützte Erscheinungsbild handle. Altstadtgebäude Teil des UNESCO-Weltkulturerbes Zwei Hauseigentümer wollten auf dem Dach ihres Gebäudes in der historischen Altstadt von Goslar eine Photovoltaik-Anlage installieren. Ihr Haus liegt in einem Gebiet, das nicht nur unter Denkmalschutz steht, sondern auch als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt ist. Sie beantragten daher eine Genehmigung für den Bau der Solaranlage, die ihnen jedoch von den zuständigen Behörden verweigert wurde. Daraufhin reichten sie Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein....
weiter lesenMit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...
weiter lesenMit Urteil vom 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Nutzungsvertrag über landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen in der Phase vor Baubeginn nicht ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien konkludent eine feste Vertragsbindung bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen vereinbart haben. Hintergrund des Falls Die Klägerin – Betreiberin von Windenergieanlagen – schloss mit der Rechtsvorgängerin des beklagten Grundstückseigentümers einen Nutzungsvertrag über eine Fläche in Sachsen-Anhalt. Der Vertrag war auf 20 Jahre ab der Inbetriebnahme der letzten geplanten Windenergieanlage angelegt. Er sollte bereits mit Unterzeichnung wirksam werden, sah aber vor, dass die Nutzung des Grundstücks erst mit Baubeginn erfolgen...
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