Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie zum Beispiel: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen dabei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das ...
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Ulrich Opitz (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Gegend von Celle.
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Fachanwalt Stefan Obst mit Anwaltskanzlei in Celle bietet Rechtsberatung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Fachbereich Baurecht und Architektenrecht.
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Zum Fachbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Dr. Volker Witte (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Sitz in Celle.
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Rechtsanwalt Thomas Christoph Deist mit Fachanwaltskanzlei in Celle hilft Mandanten engagiert bei juristischen Fällen zum Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.
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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themenbereich Baurecht und Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Carsten Jörgensen (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) im Ort Celle.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den meisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Will man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ferner zu beachten: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Erscheint das Grundstück optimal, um den Bau umzusetzen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übersandt. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Anzumerken ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Hier reicht es aus, das Bauvorhaben der Behörde anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Vorfeld abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren denken, dass sie so sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Vor allem Baumängel sind es, die dann oft zu rechtlichen Problemfällen werden.
Ist der Bau abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der Innenbereich als auch der Außenbereich. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Celle haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte im Baurecht niedergelassen. Es wird somit keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Celle zu finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht in Celle kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Seltenheit darstellen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des gesamten Bauprojekts betreuen und beraten. Er wird überdies darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall zum Beispiel eine Abrissverfügung anfechten. Der Jurist kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Fachanwalt für Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Anwalts für Baurecht in Celle nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es immer angebracht ist, sich umgehend an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren zumindest achtzig Fälle aus dem Architektenrecht bzw. Baurecht bearbeiten wurden. Ferner ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.