Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das ...
Rechtsanwalt Christian Sinapius mit Kanzleisitz in Cottbus hilft als Rechtsanwalt Mandanten fachmännisch bei rechtlichen Fragen im Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.
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Jetzt Profil anlegenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 19 K 329/20 ) entschied, dass eine Lagerhalle trotz Außenbereichslage als Bordell genutzt werden darf. Bordellplanung auf bisheriger Lagerfläche Die Betreiber eines bekannten Berliner Bordells erwarben ein Grundstück im Stadtteil Halensee, auf dem eine ehemalige Lagerhalle eines Weinhandels steht. Die Lage des Grundstücks ist geprägt durch Bahngleise und Straßenverkehr, wobei sich in der Nachbarschaft eine Autowerkstatt befindet. Im November 2019 beantragten die Eigentümer eine Baugenehmigung für den Umbau der Halle in ein Bordell. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lehnte den Antrag im April 2020 ab. Es argumentierte, dass sich das Grundstück im baurechtlichen Außenbereich befinde, wo nur privilegierte Bauprojekte zulässig seien, und eine Genehmigung zu einer...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 282/24.KO ) entschied, dass ein Portalrahmen eines Landwirts im Außenbereich keine Baugenehmigung erhält. Portalrahmen als Zugangstor errichtet Ein im Nebenerwerb tätiger Landwirt hatte auf seinem Grundstück im Außenbereich einen sogenannten Portalrahmen errichtet. Das Bauwerk besteht aus zwei 3,53 Meter hohen Sandsteinsäulen, die ein schmiedeeisernes, doppelflügeliges Tor tragen. Auf den Säulen befinden sich Metallskulpturen, und das gesamte Bauwerk ist fünf Meter breit. Die Konstruktion ist fest mit dem Boden verankert. Der Landkreis Bad Kreuznach lehnte den Antrag auf Baugenehmigung ab, da das Vorhaben nicht als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sei. Der Kläger argumentierte, das Tor diene seinem landwirtschaftlichen Betrieb, indem es Zugang...
weiter lesenIst der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den meisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Vorstellungen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Ebenso von großer Bedeutung: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Mit Erschließung sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Erscheint das Grundstück optimal, um den Bau umzusetzen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben in die nächste Stufe gehen. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Zu erwähnen ist überdies, dass bestimmte bauliche Vorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, wenigstens in manchen Landesbauordnungen. Hier reicht es aus, den Bau der Behörde anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Wichtigkeit. Führt man den Bau nicht in Eigenregie durch, dann wird zumeist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Leistungen am Bau präzise abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Gerade Baumängel sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.
Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Baumängel - sie werden nun offenkundig. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Cottbus sind etliche Bauanwälte ansässig. Es wird also keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Cottbus zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht aus Cottbus kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt im Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauvorhabens unterstützend zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird ferner, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Anwalt für Baurecht kennt sich zudem mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend optimal aus. Anzuführen sei hier das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Anwalt für Baurecht der ideale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts für Baurecht in Cottbus nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht bloß die diversen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Anzumerken ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen drei Jahren mindestens 80 Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss überdies hinaus entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an wenigstens einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Keine Frage also, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin im Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.