Das Baurecht ist extrem komplex. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Veränderung oder Beseitigung eines Baus betreffen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen dabei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im BGB. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Bei einem Bauprojekt kann so einiges nicht nach Plan laufen - rechtliche Probleme sind ...
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 19 K 329/20 ) entschied, dass eine Lagerhalle trotz Außenbereichslage als Bordell genutzt werden darf. Bordellplanung auf bisheriger Lagerfläche Die Betreiber eines bekannten Berliner Bordells erwarben ein Grundstück im Stadtteil Halensee, auf dem eine ehemalige Lagerhalle eines Weinhandels steht. Die Lage des Grundstücks ist geprägt durch Bahngleise und Straßenverkehr, wobei sich in der Nachbarschaft eine Autowerkstatt befindet. Im November 2019 beantragten die Eigentümer eine Baugenehmigung für den Umbau der Halle in ein Bordell. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lehnte den Antrag im April 2020 ab. Es argumentierte, dass sich das Grundstück im baurechtlichen Außenbereich befinde, wo nur privilegierte Bauprojekte zulässig seien, und eine Genehmigung zu einer...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 282/24.KO ) entschied, dass ein Portalrahmen eines Landwirts im Außenbereich keine Baugenehmigung erhält. Portalrahmen als Zugangstor errichtet Ein im Nebenerwerb tätiger Landwirt hatte auf seinem Grundstück im Außenbereich einen sogenannten Portalrahmen errichtet. Das Bauwerk besteht aus zwei 3,53 Meter hohen Sandsteinsäulen, die ein schmiedeeisernes, doppelflügeliges Tor tragen. Auf den Säulen befinden sich Metallskulpturen, und das gesamte Bauwerk ist fünf Meter breit. Die Konstruktion ist fest mit dem Boden verankert. Der Landkreis Bad Kreuznach lehnte den Antrag auf Baugenehmigung ab, da das Vorhaben nicht als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zulässig sei. Der Kläger argumentierte, das Tor diene seinem landwirtschaftlichen Betrieb, indem es Zugang...
weiter lesenIst der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemstellungen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht mit Sicherheit zunächst der Kauf eines Grundstücks an. Bevor man das Grundstück kauft, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit einem etwaigen Wegerecht aussieht, welche Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung bzw. den Grenzabstand gibt. Auch wichtig: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ebenso sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und sämtliche anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übersandt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragestellungen entschieden werden. Anzumerken ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Ist dies so, muss das geplante Bauvorhaben lnur der Behörde angezeigt werden. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, alle Leistungen am Bau genauestens abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit günstiger bauen können. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Gerade im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.
Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Liegt ein Baumangel wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung vorzunehmen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Delmenhorst sind etliche Bauanwälte ansässig. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt zum Baurecht in Delmenhorst zu finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht in Delmenhorst kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird überdies auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Anwalt für Baurecht kennt sich überdies mit sämtlichen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt für Baurecht der beste Ansprechpartner.
Jedoch ist es nicht nur als Bauherr angebracht, sich von einem Rechtsanwalt zum Baurecht in Delmenhorst rechtlich helfen zu lassen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht bloß die diversen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer sinnvoll ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und das sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss zudem an einem speziellen Fachlehrgang partizipiert haben. Daneben muss er mind. 1 x im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen fundierten Fachwissen gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.