Das Baurecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht fallen dabei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB hinterlegt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht. Ein Hausbau ist ein anspruchsvolles Projekt, das oftmals mit rechtlichen Problemen ...
Am Waldsaum 23 , 32760 Detmold
Aktuelle Rechtsfälle zum Themengebiet Baurecht und Architektenrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Jens Matthiessen (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Detmold.

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Wenn ein Wohnhaus in der Nachbarschaft zu einer gewerblichen Unterkunft für Monteure umgebaut werden soll, befürchten Anwohner oft mehr Lärm, mehr Verkehr und eine spürbare Belastung im Alltag. Viele glauben, schon solche Befürchtungen müssten ausreichen, um eine Baugenehmigung zu kippen. Die Entscheidung zeigt jedoch: Wer als Nachbar gegen eine Baugenehmigung vorgeht, muss eine konkrete Verletzung eigener nachbarschützender Rechte darlegen. Allgemeine Kritik an Lärm, Stellplätzen oder baulichen Fragen genügt nicht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag einer Nachbarin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit bleibt es bei der Abweisung ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für den Um- und Ausbau sowie die Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu gewerblichen Unterkünften für Monteure mit...
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Wer sich durch ein neues Bauvorhaben in der Umgebung beeinträchtigt fühlt, kann nicht automatisch einen Baustopp erreichen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben gerade nachbarschützende Vorschriften verletzt. Ein bloß dominierender Eindruck reicht dafür nach dem Beschluss nicht aus. Im konkreten Fall wollte ein Nachbar erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen eine genehmigte Gewächshausanlage mit Bürogebäude und Mehrzweckhalle angeordnet wird. Das Oberverwaltungsgericht NRW wies seine Beschwerde zurück. Das Wichtigste in Kürze Ein Nachbar scheiterte mit dem Versuch, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen eine Baugenehmigung anordnen zu lassen. Das Gericht sah nach summarischer Prüfung keine Verletzung nachbarschützender Vorschriften . Eine erdrückende Wirkung...
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Wer sein Haus sanieren oder umbauen will, plant oft zuerst mit einem festen Budget. Wird die spätere Architektenplanung dann deutlich teurer als besprochen, stellt sich eine heikle Frage: Muss der Bauherr trotzdem ein Honorar zahlen, obwohl er sich die Planung so gar nicht leisten kann? Genau darum ging es in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle. Eine Architektin verlangte eine Abschlagszahlung , obwohl ihre Planung die aus Sicht des Gerichts vereinbarte Baukostenobergrenze um mehr als 50 Prozent überschritt. Für private Bauherren ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Ein Kostenrahmen ist nicht bloß eine unverbindliche Zahl, wenn er erkennbar Grundlage des Auftrags ist. Das Wichtigste in Kürze Das OLG Celle hat die Berufung der Architektin zurückgewiesen; die Klage wurde auch...
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Bei einem Hausbau mit rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der Grundstückskauf steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Außerdem zu beachten: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Ferner von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Ist das Grundstück augenscheinlich passend, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Verhält sich dem so, muss der geplante Bau lnur der Behörde angezeigt werden. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Vorfeld abzuklären, was für Bauleistungen genau durchgeführt werden. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem Baumängel sind es, die dann nicht selten zu Rechtsproblemen werden.
Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau abgeschlossen ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Mängel am Bau - sie werden nun offenkundig. Es ist keine Seltenheit, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem solchen Fall unbedingt angeraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Detmold haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Baurecht niedergelassen. Man wird also schnell einen fachkundigen Rechtsanwalt zum Baurecht in Detmold finden. Der Anwalt zum Baurecht aus Detmold ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des vollständigen Bauprojekts beraten und betreuen. Der Anwalt im Baurecht wird überdies auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Jurist kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Fachanwalt für Baurecht der richtige Ansprechpartner.
Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht in Detmold nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht bloß die diversen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den letzten drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss außerdem an einem besonderen Fachlehrgang teilgenommen haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.