Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Such-IconAnwaltssuche filtern

50 km

mind. 4 Sterne & mehr (0) Info
Herr
Frau
Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)
Such-Icon Ihre Suche

Anwalt Baurecht und Architektenrecht Eitorf – Fachanwälte finden!

1 Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Eitorf
Sortieren nach Empfehlungen Sortieren
  • Empfehlungen
  • Name (aufsteigend)
  • Name (absteigend)
  • Datum (alt nach neu)
  • Datum (neu nach alt)
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
Marcus Habermann
Adresse Icon Posthof 2 , 53783 Eitorf

Zum Fachbereich Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwalt Marcus Habermann (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) mit Fachanwaltssitz in Eitorf.

Weitere Anwälte
Seite 1 von 1
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts

Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de

Jetzt Profil anlegenPfeil

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Eitorf


Schattenwurf hoher Bebauung muss in besonderen Lagen genauer geprüft werden
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)06.07.2026Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Schattenwurf hoher Bebauung muss in besonderen Lagen genauer geprüft werden

Wenn neben einer Wohnung deutlich höhere Gebäude planerisch ermöglicht werden, geht es nicht nur um Aussicht und Stadtbild. Für Eigentümer kann entscheidend sein, wie viel Sonne auf Terrasse, Balkon oder Wohnräume künftig noch ankommt. Das Baurecht verlangt nicht, jeden zusätzlichen Schatten zu verhindern. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stellt aber klar: In besonderen Lagen darf eine Gemeinde den Schattenwurf nicht nur grob betrachten. Die Entscheidung betrifft vor allem Wohnungseigentümer, Nachbarn von Bauprojekten und Gemeinden, die Bebauungspläne für bereits bebaute Lagen aufstellen. Im konkreten Fall wurde der Bebauungsplan D 146, III. Abschnitt „Am Eisenbahndock/Neuer Delft“ für unwirksam erklärt, weil die Auswirkungen der zugelassenen Bebauung auf die Verschattung nicht ausreichend ermittelt...

weiter lesen weiter lesen

Bauprojekt mit Nachbar: Schadensersatz kann trotz später Kenntnis verjähren
29.04.2026Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Bauprojekt mit Nachbar: Schadensersatz kann trotz später Kenntnis verjähren

Wer ein größeres Bauprojekt mit Tiefgarage neben einem ebenfalls bauenden Nachbarn plant, braucht klare technische und rechtliche Absprachen. Viele Bauherren glauben, Schadensersatzansprüche könnten erst verjähren, wenn sie sicher wissen, wer einen Fehler gemacht hat. Diese Annahme kann riskant sein. In dem Hamburger Fall scheiterte eine Klage über mehr als 700.000 Euro , weil mögliche Ansprüche gegen den Projektsteuerer nach Auffassung des Gerichts bereits verjährt waren. Betroffen sind vor allem Bauherren, Projektentwickler, Architekten, Projektsteuerer und Unternehmen , die Bauprojekte mit mehreren Beteiligten koordinieren. Die Entscheidung zeigt: Auch Management- und Koordinierungsleistungen können rechtlich als Werkvertrag eingeordnet werden, wenn sie auf einen konkreten Erfolg gerichtet sind. Das...

weiter lesen weiter lesen

OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER
05.09.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...

weiter lesen weiter lesen

Sortieren
Filtern
Sie haben Fragen?