Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Veränderung oder Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen denjenigen, die an einem Bauprojekt teilhaben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht. Vom Kauf eines Grundstücks über die Baugenehmigung hin zur Bauabnahme Ist der Bau ...
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Juristische Angelegenheiten aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht werden betreut von Rechtsanwalt Dr. Norbert Gescher (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus der Gegend von Fulda.
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Fachanwalt Stefan Tümmers mit Rechtsanwaltskanzlei in Fulda bietet Rechtsberatung bei juristischen Problemen im Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.
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Rechtsanwalt Dr. Matthias Freund mit Fachanwaltskanzlei in Fulda betreut Fälle kompetent bei aktuellen Rechtsproblemen zum Schwerpunkt Baurecht und Architektenrecht.
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Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht werden betreut von Rechtsanwalt Markus Henkel (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) im Ort Fulda.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Hausbau beendet, steht die Bauabnahme an. Das sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Mängel am Bau - sie werden nun offenkundig. Werden Baumängel offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Fulda haben sich einige Anwälte für Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen fachkundigen Rechtsanwalt zum Baurecht in Fulda zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht in Fulda wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird ferner auch seinen Mandanten während des gesamten Bauprojekts betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Darüber hinaus ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Anwalts im Baurecht in Fulda nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht bloß die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die diffiziler sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu konsultieren. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den letzten drei Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.