Anwalt Baurecht und Architektenrecht Garbsen – Fachanwälte finden!

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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Garbsen (© BildPix.de - Fotolia.com)

Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie zum Beispiel: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht normiert die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die allermeisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

Vom Grundstückskauf über die Baugenehmigung hin zur ...

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Fachanwalt Dr. Peter Gerhold mit Fachkanzlei in Garbsen hilft Ratsuchenden kompetent bei Rechtsangelegenheiten im Fachgebiet Baurecht und Architektenrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Garbsen


Baurecht und Architektenrecht Im Wohngebiet auch keine kleine Nebenerwerbs-Werkstatt
Mainz (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Autowerkstatt generell unzulässig. Das gilt auch für eine ganz kleine Werkstatt, die im Nebenerwerb nur an einem Tag in der Woche betrieben werden soll, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 121/22.MZ).  Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner sechs mal 15 Meter großen Garage beantragt. Dort wollte er eine kleine Autowerkstatt mit Hebebühne einrichten. Diese wolle er nebenberuflich nur einen Tag in der Woche betreiben.  Die Bauaufsichtsbehörde lehnte dies ab. Ein Kfz-Betrieb sei in einem allgemeinen Wohngebiet generell unzulässig.  Ohne Erfolg meinte der Kläger, dass eine kleine Werkstatt durchaus in die dörfliche Struktur ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windenergie vor Vogelschutz
Köln (jur). Nach aktuellem Recht muss der Vogelschutz gegenüber der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Zweifel zurückstehen. Ein Windpark ist danach auch in einem Vogelschutzgebiet möglich, wie am Donnerstag, 19. Januar 2023, das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 14 L 387/22). Es wies damit einen Eilantrag des Naturschutzbunds (NABU) zum Windpark Butendiek ab.  Der Windpark mit 80 Windrädern wurde bereits 2002 genehmigt, aber erst in den Jahren 2014 und 2015 gebaut. Er liegt 35 Kilometer vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht.  Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern gelangte das Bundesamt für Naturschutz im November 2020 zu der Auffassung, dass der Windpark – anders als ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Windräder im Wald dürfen Bundesländer nicht generell verbieten
Karlsruhe. Windräder in Waldgebieten dürfen Bundesländer nicht generell verbieten, da ihnen diesbezüglich die Gesetzgebungskompetenz fehlt, wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss Urteil gegen den Freistaat Thüringen am Donnerstag, 10. November 2022 (Az.: 1 BvR 2661/21) entschieden hat. Das Land greife in unzulässiger Weise in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann nach Thüringer Landesrecht nicht genehmigt werden. Im Freistaat sind rund 34 Prozent der Fläche bewaldet. Vom Verbot seien auch sogenannte Kalamitätsflächen umfasst, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Waldschäden wegen Stürmen oder Schädlingsbefall momentan ohnehin kaum möglich ist. Hier sind Eigentümer derartiger Waldflächen ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Garbsen

... Bauabnahme

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Will man ein Grundstück kaufen, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Auch wichtig: die Erschließung. Mit Erschließung sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück augenscheinlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Im Übrigen wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen reicht es aus, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von großer Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht selbst durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Es ist hier wichtig, bereits im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen exakt abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Einige Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Mängeln am Bau kommt, sind Rechtsprobleme keine Seltenheit.

Mängel am Bau kommen bei der Bauabnahme an das Tageslicht!

Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie z.B. eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer lehnt es ab, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Garbsen sind einige Rechtsanwälte und Rechtanwältinnen im Baurecht mit einer Kanzlei ansässig. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt im Baurecht aus Garbsen zu finden. Der Anwalt im Baurecht in Garbsen ist nicht bloß der ideale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird außerdem auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Mit einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht an der Seite haben Sie die optimale Grundlage, um zu Ihrem Recht zu kommen

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts für Baurecht aus Garbsen nutzen. Ebenfalls, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So müssen in den letzten 3 Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Keine Frage also, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.

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