Anwalt Baurecht und Architektenrecht Gießen – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen mannigfaltig. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen Rechtsvorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht fallen dabei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Im Baugesetzbuch finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.
Der Bau eines Hauses - Rechtsprobleme sind an der ...
Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Gießen
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Gießen
Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Vorstellungen entspricht, sollte in jedem Fall abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Ebenfalls von großer Bedeutung: die Erschließung. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Ist das Grundstück augenscheinlich passend, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Ist man als Käufer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Bau in die nächste Stufe gehen. Als nächstes gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über einzelne baurechtliche Fragestellungen entscheiden zu lassen. Darauf hinzuweisen ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen reicht es aus, dem Amt das Bauvorhaben anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Wichtigkeit. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Oberste Priorität sollte es hier haben, alle Bauleistungen genauestens abzuklären. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich so sparen ließe. Es ist nicht selten, dass es sich genau gegenteilig verhält. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Vor allem Baumängel sind es, die dann oft zu rechtlichen Problemfällen werden.
Probleme beim Bau? Dann sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Baurecht wenden!
Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Mängel am Bau - sie werden nun offensichtlich. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall dringend empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden. In Gießen haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte im Baurecht niedergelassen. Man wird somit schnell einen fachkundigen Rechtsanwalt zum Baurecht in Gießen finden. Der Anwalt für Baurecht aus Gießen wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt im Baurecht wird ebenso sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauvorhabens unterstützend zur Seite stehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird außerdem auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Ferner ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es z.B. zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht verfügt über ein enormes fachliches Wissen in Praxis und Theorie
Doch nicht bloß, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Fachanwalts für Baurecht in Gießen in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Damit ein Anwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss zudem mind. 1 x pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es ist somit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemstellungen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.