Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Such-IconAnwaltssuche filtern

50 km

mind. 4 Sterne & mehr (0) Info
Herr
Frau
Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)
Such-Icon Ihre Suche

Anwalt Baurecht und Architektenrecht Gräfelfing – Fachanwälte finden!

Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oftmals in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit allen rechtlichen Vorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Gebäudes befassen, wie zum Beispiel: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

Rechtsprobleme beim Hausbau sind keine Ausnahme

Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit Rechtsproblemen konfrontiert. Der Grundstückskauf steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor der Bau beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Vorstellungen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Auch wichtig: die Erschließung. Mit Erschließung sind alle Handlungsweisen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. In der BRD regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau geeignet und sämtliche anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, erhält man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Zu erwähnen ist außerdem, dass bestimmte Bauvorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung freigestellt sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Verhält sich dem so, muss das geplante Bauvorhaben lediglich dem Amt angezeigt werden. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Hier ist es von großer Bedeutung schon im Voraus abzuklären, welche Bauleistungen genau durchgeführt werden. Unbedingt vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d.h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Bei etlichen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich damit sparen ließe. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem Baumängel sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.

En Anwalt im Baurecht ist der beste Ansprechpartner bei Baumängeln

Ist der Bau fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Mängel am Bau offenkundig. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beseitigen. Es ist in einem derartigen Fall unbedingt angeraten, sich an einen Anwalt zu wenden. In Gräfelfing sind einige Anwälte für Baurecht mit einer Kanzlei vertreten. Man wird somit zügig einen fachkompetenten Rechtsanwalt zum Baurecht aus Gräfelfing finden. Der Anwalt im Baurecht in Gräfelfing wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu vermeiden. Der Fachanwalt zum Baurecht wird auch sämtliche Verträge, die während eines Baus zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Klienten während des gesamten Bauprojekts mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird außerdem auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt für Baurecht der beste Ansprechpartner.

Wann zu einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts zum Baurecht aus Gräfelfing nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht bloß die diversen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets sinnvoll ist, sich sofort an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu halten. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss außerdem an einem speziellen Fachlehrgang partizipiert haben. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Keine Frage also, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.

1 Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Gräfelfing
Sortieren nach Empfehlungen Sortieren
  • Empfehlungen
  • Name (aufsteigend)
  • Name (absteigend)
  • Datum (alt nach neu)
  • Datum (neu nach alt)
Rechtsanwältin • Fachanwältin für Baurecht Architektenrecht
Vera Gloeckner
Adresse Icon Reichartstr. 17 a , 82166 Gräfelfing

Rechtsanwältin Vera Gloeckner mit Kanzleisitz in Gräfelfing unterstützt Mandanten jederzeit gern bei Rechtsangelegenheiten zum Rechtsbereich Baurecht und Architektenrecht.

Weitere Anwälte
Seite 1 von 1
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts

Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de

Jetzt Profil anlegenPfeil

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Gräfelfing


OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER
05.09.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
OVG Berlin-Brandenburg: Kein zusätzlicher Schallschutz für Neubau am BER

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...

weiter lesen weiter lesen

Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)21.08.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Hessischer VGH bestätigt Nutzungsverbot für Bauwagen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...

weiter lesen weiter lesen

OVG Münster bestätigt Krematorium im Industriegebiet
21.07.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
OVG Münster bestätigt Krematorium im Industriegebiet

Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...

weiter lesen weiter lesen

Sortieren
Filtern
Sie haben Fragen?