Das Baurecht ist extrem komplex. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht dagegen regelt die Beziehungen zwischen denen, die an einem Bauprojekt partizipieren. Im BGB sind die meisten Gesetze des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Welche rechtlichen Probleme können beim Hausbau? Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit ...
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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themengebiet Baurecht und Architektenrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Stefan Illies (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vor Ort in Heidelberg.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Baurecht und Architektenrecht löst Rechtsanwalt Martin vom Brocke (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vor Ort in Heidelberg.
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Juristische Probleme zum Themengebiet Baurecht und Architektenrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Tobias Wellensiek (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vor Ort in Heidelberg.
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau fertiggestellt, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Hier werden nun etwaige Baumängel offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltlichen Beistand einzuholen. In Heidelberg sind etliche Anwälte zum Baurecht mit einer Kanzlei vertreten. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt für Baurecht in Heidelberg zu finden. Der Anwalt zum Baurecht aus Heidelberg kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt im Baurecht wird ferner auch seinen Mandanten während des gesamten Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird außerdem auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Fachanwalt zum Baurecht der beste Ansprechpartner.
Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Hilfe eines Anwalts für Baurecht in Heidelberg nutzen. Auch wenn ein Immobilienankauf oder Immobilienverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein wertvoller Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Ankaufs bzw. Verkaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die komplexer sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Warum? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So müssen in den vergangenen drei Jahren mindestens 80 Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss zudem an einem speziellen Fachlehrgang teilgenommen haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.