Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Im dt. Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie zum Beispiel: Zulässigkeit, Ordnung von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im BauGB normiert. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht,, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen. Rechtliche Probleme, die bei einem Bau auftreten können, sind mannigfaltig Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und ...
Elverdisser Straße 1a, 32052 Herford
Rechtsangelegenheiten aus dem Themenbereich Baurecht und Architektenrecht werden betreut von Rechtsanwalt Marc Massmann (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) in Herford.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS ) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen. Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des...
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Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE ) hat die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup abgewiesen. Stadt plant Krematorium am Rand des Gewerbegebiets Die Stadt Ochtrup hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung, die Grundlage für ein neues Krematorium geschaffen. Geplant ist die Anlage ohne Abschiedsraum auf einem bisher als Industriefläche ausgewiesenen Areal am Rand des bestehenden Gewerbegebiets. Die Fläche wurde dafür als Sondergebiet mit dem ausdrücklichen Zweck „Krematorium“ neu festgesetzt. Gegen diesen Beschluss klagten sowohl eine Anwohnerin mit gemischt genutztem Grundstück (Wohnen und Gewerbe) als auch ein benachbartes...
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Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der äußere Bereich. Gibt es Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Es ist keine Seltenheit, dass sich Handwerker weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall dringend angeraten, sich an einen Anwalt zu wenden. In Herford sind etliche Bauanwälte mit einer Kanzlei vertreten. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt für Baurecht aus Herford zu finden. Der Fachanwalt im Baurecht aus Herford wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Baumängeln oft der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt für Baurecht wird auch sämtliche Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauprojekts unterstützend zur Seite stehen. Er wird überdies darüber aufklären, ob z.B. eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall zum Beispiel eine Abrissverfügung anfechten. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Außerdem ist der Anwalt für Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Doch nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Hilfe eines Anwalts für Baurecht in Herford in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine unentbehrliche Unterstützung. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es gerade bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die diffiziler sind, angebracht ist, direkt einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu kontaktieren. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung besondere theoretische als auch praktische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den vergangenen 3 Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Daneben muss er mindestens 1 x pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder wissenschaftlich publizieren. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.